In der Venture-Capital-Szene ist der Unmut über den verhafteten Zürcher Financier gross. Er soll Aktien von Start-ups zu unfairen Konditionen weiterplatziert haben.

Martin Gloor, der vor Wochenfrist in Untersuchungshaft gesetzte ehemalige Präsident des Zürcher Rennvereins («finews.ch» berichtete), hat sich in der Venture-Capital-Szene der Schweiz als umtriebiger Kapitalsammler gezeigt. Über seine Managementgesellschaft Core Capital Partners und im Ausland domizilierte Beteiligungsgesellschaften hat er für Kunden an zahlreichen Kapitalerhöhungen von jungen Gesellschaften teilgenommen.

Aufschlag 100 Prozent

Dabei hat er nicht nur – wie in der Branche üblich – Kommission von den Unternehmen kassiert. Er soll die von den Start-ups übernommenen Titel zu überhöhten Preisen in die Kundendepots gelegt haben. Die Aufschläge sollen bis zu 100 Prozent des Kaufpreises betragen haben, wie mit der Materie vertraute Kreise gegenüber «finews.ch» erklärten.

Mehr platziert als gekauft?

Im Raum steht auch der Verdacht, dass Gloor mehr Titel verkaufte, als er von einzelnen Unternehmen übernommen hat. Die Unternehmen könnten sich also nicht sicher sein, ob es nicht noch Anleger gibt, die davon ausgehen, zu ihren Aktionären zu gehören.

Geringe Chancen

Anleger, die sich übervorteilt fühlen, hätten eine geringe Aussicht, die finanziellen Schäden aus den zu überhöhten Preisen getätigten Engagements zu erhalten, meinte ein Unternehmer, der in Verbindung zu Gloor gestanden hatte. Gloors Konstruktion mit einem Beteiligungsvehikel in den Bermudas zum Beispiel erleichtern eine Wiedergutmachung auf rechtlichem Weg nicht gerade.

Flotte Miete

Und auch der Geschäftsstil von Martin Gloor lässt nicht hoffen, dass viel zu retten ist: So wird kolportiert, die Miete für die Sitzräumlichkeiten an der Bahnhofstrasse in Zürich habe 400‘000 Franken betragen.

Unternehmen, an denen sich Gloor beteiligt hatte, zählen sich zum Teil zu den Betroffenen, auch wenn sie keinen materiellen Schaden durch seine Umtriebe erlitten haben. Sie möchten lieber nicht mit ihm in Verbindung gebracht werden, könnte diese Beziehung doch einer weiteren Kapitalbeschaffung zurzeit abträglich sein. Für den Flurschaden in der Landschaft des Venture-Capital-Markts wird aber nicht Gloor aufzukommen haben.

Für Gloor gilt die Unschuldsvermutung.

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