Der PwC-Bericht beschreibt dieselben Fälle wie die «Weltwoche» – aber findet nichts Belastendes dabei. Entscheidend wird wieder mal die Frage: Wer hat telefoniert?

Insgesamt überprüften die Spezialisten der Auditing-Firma PwC, ob Philipp Hildebrand zwischen 1. Januar und 15. Dezember 2011 das interne Reglement der SNB verletzt habe. Sie arbeiteten dabei mit Unterlagen, die ihnen vom SNB-Rechtsdienst zur Verfügung gestellt wurden. 

Grundsätzlich sei der Hauptharst der Transaktionen in dieser Frage unbedeutend, so der Bericht: «Bei den meisten Transaktionen handelt es sich um Geldflüsse, welche im Zusammenhang mit dem normalen Lebensunterhalt, den Geschäftsaktivitäten der Ehefrau und den Immobilien stehen. Es wurden im Prüfungszeitraum nur wenige Eigengeschäfte mit Finanzinstrumenten getätigt, diese beschränken sich auf Devisengeschäfte und den Kauf von Aktien (ohne Papiere inländischer Banken).»

Kursentwicklung war unvorteilhaft

Drei Transaktionen wurden aber von der Prüfungsgesellschaft genauer unter die Lupe genommen – es waren die in den Medien bereits beschriebenen Käufe von 504'000 Dollar Mitte August, von 1,173 Millionen Dollar im März sowie der Verkauf von 516'000 Dollar im Oktober. Im ersten Geschäft entlasten die Prüfer Hildebrand vom Verdacht, Insiderinformationen ausgenützt zu haben, zumal die Kursentwicklung danach ja unvorteilhaft war für den SNB-Chef.

Der eine Wechsel im März war eine Nachwirkung des Verkaufs eines Ferienhauses, erfolgt auf Wunsch von Kashya Hildebrand, «welche einen USD-Anteil am Finanzvermögen von rund 50 Prozent anstrebte». Und der Dollar-Verkauf im Oktober habe zur Finanzierung einer Ferienwohnung gedient. Insofern unterstünden diese Transaktionen ohnehin den bewilligten Geldflüssen für den Lebensunterhalt. 

Die entscheidende Frage: Wer hat telefoniert?

Als besonders überprüfenswert erschien den Prüfern der Kauf von 504'000 Dollar am 15. August. Dieser sei von Kashya Hildebrand veranlasst worden. Philipp Hildebrand habe, als er dies erfuhr, am Tag darauf den Kundenbetreuer der Bank (und per Kopie im Mailverteiler auch den Legal Counsel der SNB) informiert, dass Devisengeschäfte künftig nur durchgeführt werden dürften, wenn der Auftrag von ihm selber kommt.

Im weiteren bestätigt der Bericht von PwC, dass Philipp Hildebrand Mitte August Aktien von Roche, Nestlé und Weatherford erwarb. Dies widerspreche aber nicht den Richtlinien.

Bemerkenswert ist, dass die beschriebenen Deals sowohl in Ausmass wie im Timing bei PwC wie bei der «Weltwoche» identisch abliefen. Schon im PwC-Bericht wird auch klar, dass das vieldiskutierte Sarasin-Konto durchaus auf den Namen Philipp Hildebrands gelautet habe.

Ob die Fakten genügen, Philipp Hildebrand als «Gauner» zu bezeichnen, mag Geschmackssache sein. Letztlich dürfte sich die Sache auf die Frage zuspitzen, ob der Auftrag vom 15. Dezember August von Kashya Hildebrand oder von ihrem Gatten gegeben wurde. Hier liegt denn auch der heikelste Punkt. Die «Weltwoche» beruft sich auf den «Whistleblower» – der allerdings, wie die Bank Sarasin betont, gar kein Kundenberater war. 

Den ganzen Prüfungsbericht von PwC finden Sie hier.

 

 

 

 

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