Die Finanzmarktaufsicht verlangt mehr Kompetenzen, um die Position der Kunden gegenüber den Banken und Versicherungen zu stärken. 

Von der obligatorischen Gesprächsaufnahme oder Video-Dokumentation von Kundengesprächen in der Bank ist jetzt nicht mehr die Rede. Solches hatte die Finma 2010 in ihrem Diskusssionspapier angeregt, um dem Kunden im Streitfall die Beweisführung zu erleichtern. 

Zur Stärkung des Kundenschutzes will die Finanzmarktaufsichtsbehörde nun bei einer besseren Aufsicht über die Kundenberater ansetzen. Und sie will dafür, dass die unabhängigen Vermögensverwalter ebenfalls ihrer Aufsicht unterstellt werden, wie sie am Freitag vor den Medien erläuterte

Verhaltensregeln für Finanzdienstleister

Kernstück des neuen Massnahmenpakets, welches die Finma am Freitag vorstellte, sind einheitliche Verhaltensregeln. Diese sollen künftig von Bank- und Versicherungsberatern wie Vermögensverwalter gleichermassen eingehalten werden:

  1. Kunden sollen künftig Klarheit über alle mit einer Dienstleistung oder dem Kauf eines Produktes verbunden direkten und indirekten Kosten und Risiken haben.
  2. Dafür verlangt die Finma die Herstellung eines vereinfachten Prospekts für sämtliche Aktien, Obligationen und strukturierten Produkte.
  3. Nicht zuletzt verlangt die Finma, dass ihr zur Durchsetzung dieser Massnahmen per Gesetzesanpassung mehr Kompetenzen zugesprochen werden. 

Öffentliches Register für Kundenberater

Zudem sollen sämtliche Angestellten mit Kundenkontakt ihre  Kenntnisse über die geltenden Verhaltensregeln mit einer Prüfung und periodischen Weiterbildungen nachweisen müssen.

Nur wer dies tut, soll in ein öffentlich zugängliches Register für Kundenberater aufgenommen werden. Kunden können anhand dieser Registereinträge beurteilen, ob ihre Kontaktperson über die erforderlichen Voraussetzungen verfügt, um sie bei der Ausführung von Finanzgeschäften kompetent zu unterstützen.

Vermögensverwalter unter Aufsicht

Für eine möglichst lückenlose Aufsicht will die Finma, dass neu auch die unabhängigen Vermögensvewalter unter Aufsicht gestellt werden (siehe finews.ch).

Zusätzlich zur Anpassung des Finanzdienstleistungsgesetz verlangt die Finma eine Anpassung des Zivilrechts, damit die Privatkunden ihre Rechtsansprüche gegenüber Finanzhäusern besser durchsetzen können.

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