Die Finma will ihre Aufsichtstätigkeit neu auch auf die unabhängigen Vermögensverwalter ausdehnen und damit die Kunden besser schützen.

Geht es nach dem Willen der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma), sollen auch die bisher nicht beaufsichtigten Vermögensverwalter einer Bewilligungspflicht und einer laufenden Aufsicht unterstellt werden.

Unter der behördlichen Kontrolle sollen künftig auch die Vermögensverwalter verpflichtet werden, die neuen Verhaltensregeln einzuhalten, welche die Finma am Freitag vorstellte. 

Damit will die Finma einen besseren Kundenschutz sicherstellen, wie finews.ch berichtete.

Gewährsfrage droht neu auch Vermögensverwaltern

Laut Finma sollen die unabhängigen Vermögensverwalter überdies eine «angemessene Organisation» nachweisen müssen.

Sie sollen zudem sicherstellen, dass die Personen, die für Verwaltung und für die Geschäftsführung verantwortlich sind, Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung bieten.

Schliesslich sollen Vermögensverwalter ausreichend Eigenmittel ausweisen.

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