Wenn die Finma den Vermögensverwaltern den Zutritt zu den europäischen Märkten verschafft, wollen sich diese nicht gegen eine Beaufsichtigung wehren. 

rabian_280Zunächst stellt Alexander Rabian klar, dass es aufgrund der Schadensfälle aus der Vergangenheit kein Bedürfnis nach einer Unterstellung der unabhängigen Vermögensverwalter unter die Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) gäbe.

Rabian ist Vorsitzender der Geschäftsleitung der Selbstregulierungs-Organisation (SRO) des Verbandes Schweizerischer Vermögensverwalter. 

So hatte die Finma am Freitag vor den Medien angekündigt, namentlich für einen besseren Kundenschutz, neu auch die unabhängigen Vermögensverwalter beaufsichtigen zu wollen. wie finews.ch berichtete. 

Zahl und Grösse der Schadensfälle auf Kundenseite seien auf Bankenseite eindeutig höher – trotz Aufsicht durch die Finma, stellt Rabian dagegen im Gespräch mit finews.ch klar. 

 Trotzdem gute Chancen für Finma-Initiative

Dennoch beurteilt Rabian den Zeitpunkt für den erneuten Vorstoss der Finma als günstig, um die unabhängigen Vermögensverwalter nach 20 Jahren endlich unter ihre Fittiche nehmen zu können: «Die Anforderungen an den Berater werden ohnehin immer höher.»

So habe es im Fall Lehman, der den Ausschlag für die aktuelle Initiative der Finma gegeben hatte, Sündenfälle quer durch den ganzen Finanzsektor gegeben – im beaufsichtigten Teil wie im unbeaufsichtigten Teil. «Damals haben einige das Gegenparteirisiko schlicht ausser Acht gelassen.»

Vermögensverwalter wollen einen Vorteil daraus ziehen.

Dennoch macht Rabian klar:«Eine Finma-Aufsicht macht für uns nur dann Sinn, wenn den unabhängigen Vermögensverwaltern dafür der Marktzutritt in Zielländern wie Deutschland erleichtert wird.»

Die Chancen, einen solchen Marktzutritt auszuhandeln, stehen laut Rabian mit der Erneuerung des europäischen Aufsichtsrechts «MiFID II» gut (geplante Einführung: 2016/17).

 Annäherung an Europa schade nicht

Daher fordert der SRO-Anwalt die Finma auf, sich in Brüssel direkt und nicht nur bei ausländischen Aufsichtsbehörden verstärkt dafür einzusetzen, dass das Schweizer Aufsichtsrecht im gleichen Zug als gleichwertig anerkannt werde.

«Es ist falsch, wenn die Finma jetzt einfach verneint, dass es um eine Europäisierung des Schweizer Aufsichtsrecht geht», meint Rabian mit Anspielung auf entsprechende Äusserungen der Finma-Geschäftsleitung am Freitag.

Laut dem Rechtsanwalt sollten die Schweiz zwar nicht einfach europäisches Recht übernehmen. Doch eine Annäherung an Europa schade auch nicht.

Vermögensverwalter bieten EFD Zusammenarbeit an

Ausländische Kunden suchten letztlich auch in der Schweiz die gleiche Rechtssicherheit wie zu Hause, sagt Rabian. Zudem könnten ausländische Kunden in Rechtsstreitigkeiten oftmals bereits heute ihren Wohnort als Gerichtsstand und die Anwendung der dortigen Kundenschutzregeln durchsetzen. Entsprechende Urteile werden in der Schweiz ohne weiteres vollstreckt.

Im Namen der unabhängigen Vermögensverwalter bietet Rabian deshalb dem Finanzdepartement, bei dem der Ball nun liegt, die Zusammenarbeit an.

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