Die Zürcher Privatbank Vontobel geht nicht davon aus, dass aus der Schweiz ausländische Vermögen in andere Finanzplätze abwandern.

Die Veränderung der Wettbewerbssituation der Schweiz sollte nicht isoliert betrachtet werden: Die Bank Vontobel weist in einer Betrachtung zu den Auswirkungen der Debatte über das Bankgeheimnis auf den Finanzplatz  darauf hin, dass alle andern Ländern sich ja auch an die OECD-Standards halten müssen.

5'655 Milliarden auf Schweizer Banken

Die grösste Gefahr für das Private Banking in der Schweiz sehen die Vontobel-Analysten in den angelsächsischen Trust-Modellen, in denen der wahre Eigentümer nicht deklariert werden muss. Die hohe wirtschaftliche und politische Stabilität erhalte der Schweiz aber ihre Stärken, seien diese Qualitäten in Zeiten eines wirtschaftlichen Abschwungs doch hoch geschätzt.

Vontobel räumt zwar ein, dass die Karten im Private Banking neu gemischt werden, geht aber davon aus, dass die Schweiz keine Marktanteile verliert. Sie schätzt die in der Schweiz verwalteten Vermögen per Ende 2008 auf 5'655 Milliarden Franken. Die Offshore-Tranche beziffert sie mit 1'700 Milliarden.

Die Steuer-Diskussion werde die UBS und die Credit Suisse wie auch die andern grossen Vermögensverwalter, die international aufgestellt seien, nur beschränkt belasten. Ein Fragezeichen setzt Vontobel allerdings hinter die Rentabilität des Private Banking. Offenbar ist die Bank nicht ganz davon überzeugt, dass der sich abzeichnende Transfer von Offhore- zum Onshore-Geldern margenneutral verläuft.

Die Schweiz in guter Verhandlungsposition

Vontobel ist der Ansicht, dass die Schweiz binnen Kürze die zwölf erweiterten neuen Doppelbesteuerungsabkommen unter Dach und Fach gebracht haben wird, die sie von der Listenplage befreien wird. Sie schliesst nicht aus, dass dies bereits vor Ende dieses Jahres der Fall sein wird.

Die OECD werde ihre Berufung auch darin sehen, den Prozess der OECD-Standards und der Doppelbesteuerungsabkommen zu beschleunigen, meint die Zürcher Bank. Der Schweiz dürften dennoch zwei Jahre bleiben, was den Vermögensverwaltern und den schweizerischen Regulatoren Zeit gäbe sich an den Wandel anzupassen. 

Vontobel weist darauf hin, dass es den verhandelnden Ländern obliegt, was in den Abkommen erfasst wird und was nicht. Die Schweiz werde Gewicht auf die Zukunft legen, um allfällig in der Vergangenheit nicht deklarierte Vermögen auszuklammern. Die Schweiz befinde sich in einer guten Verhandlungsposition: Die Steueroasen in anderen Ländern sowie die im Vergleich zur Schweiz large Gesetzgebung zur Geldwäscherei lieferten ausreichend Spielraum. 

Keine weiteren Bussen für die UBS?

Die UBS, glaubt Vontobel, werde von weiteren Bussen aus den USA verschont bleiben. Bis das Bankgeheimnis-Problem bewältigt und die UBS Vertrauen und Reputation aufgebaut habe, werde indes geraume Zeit verstreichen. Im Steuerstreit mit den USA  hat die UBS bekanntlich bis zum 30. April Zeit, ihre Verteidigung vorzulegen. Einen ersten Gerichtstermin setzte der Richter für den 13. Juli an, sollte bis dahin kein Vergleich gefunden werden.

Die amerikanische Justiz verlangt von der Bank die Herausgabe von 52'000 Namen von amerikanischen UBS-Kontoinhabern. Nach Schweizer Gesetz darf die Bank die Namen nur herausgeben, wenn ein krimineller Tatbestand auch bewiesen werden kann. Die UBS hat deshalb angekündigt, die Klage vehement zu bekämpfen. Sie wirft der amerikanischen Steuerbehörde IRS Missachtung der Schweizer Souveränität vor, sie wolle Mitarbeiter der Grossbank zu strafbaren Handlungen zwingen.

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