Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat im Fall Hildebrand gegen alt Bundesrat Christoph Blocher ein Strafverfahren eröffnet.

Es besteht der Verdacht auf Verletzung des Bankgeheimnisses.

Dabei kam es zu Hausdurchsuchungen an seinem Wohnort und an einem Firmensitz. Das belegen Recherchen von «10vor10», die von der Oberstaatsanwaltschaft Zürich bestätigt wurden.

Eine Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, sagte gegenüber dem Schweizer Fernsehen «SF DRS»: «Ich kann bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen Nationalrat Christoph Blocher ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet hat. Weiter kann ich bestätigen, dass heute in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich Hausdurchsuchungen an seinem Wohnort und an einem Firmensitz stattgefunden haben.»

Laut Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich wird nun im Rahmen des Strafverfahrens geprüft, ob sich Nationalrat Christoph Blocher an der Weitergabe von geheimen Bankdaten durch einen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin strafrechtlich relevant beteiligt hat.

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