Zur Verhinderung von finanziellen Engpässen im Alter soll der vorzeitige Rückgriff auf die 2. Säule für den Erwerb von Wohneigentum eingeschränkt werden.

Martin_Hess_119x168Von Martin Hess, Leiter Wirtschaftspolitik, Schweizerische Bankiervereinigung

Letzte Woche endete die Anhörungsfrist zum Entwurf des vom Bundesrat beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) in Auftrag gegebenen Berichts zur Zukunft der 2. Säule. Das 168 Seiten starke Papier soll unter Einbezug der Eingaben als Grundlage für Reformvorschläge des Bundesrats dienen.

Zur Verhinderung von finanziellen Engpässen im Alter schlägt der Bericht unter anderem vor, den vorzeitigen Rückgriff auf die 2. Säule für den Erwerb von Wohneigentum einzuschränken.

Der Vorbezug soll nur noch maximal in der Höhe des gesamten Altersguthabens getätigt werden können, wie es im Alter 40 bestand.

Der obligatorische Teil des Altersguthaben soll gar nicht mehr für den Hauskauf angetastet werden können.

Es befremdet, dass nun eine Änderung ins Auge gefasst wird, obwohl sich die Ausgangslage seit Einführung der Wohnbauförderung im Jahr 1995 nicht verändert hat. Bisher traten keine finanziellen Engpässe im Alter aufgrund des Vorbezugs von Pensionskassengeldern auf.

Nachvollziehbar ist eine Abkehr vom Status quo aber auf Grund der Tatsache, dass in den letzten Jahren gerade Schwellenhaushalte oft vom Vorbezug Gebrauch machten. Entsprechend hat dies das Risiko des Bezugs von steuerfinanzierten Ergänzungsleistungen im Alter erhöht.

Angesichts der heute starken Nachfrage auf dem Immobilienmarkt kommt die Diskussion um die optimale Dosierung der strukturellen Kaufanreize gerade rechtzeitig. Die Förderpolitik hat dazu beigetragen, dass der Wohneigentumsanteil in der Schweiz in den letzten Jahren wie politisch gewünscht stark gestiegen ist.

Mit der fortschreitenden Zielerreichung drängen sich Überlegungen, ob die bisherigen Anreize unverändert bestehen sollen, geradezu auf.

Während man sich bei wirtschaftspolitischen Fragestellungen oft mit Zielkonflikten auseinandersetzen muss, sind wir hier für einmal in der komfortablen Lage, dass die vorgeschlagenen Empfehlungen dem erhitzten Immobilienmarkt in die Hand spielen.

Da eine Vielzahl der Neugeschäfte kommt derzeit unter Einbezug von Pensionskassengeldern zustande, würden gewisse Einschränkungen beim Vorbezug den Dampf mindern. Damit werden, wie in meinem früheren Beitrag verfochten, der Fuss vom Gas genommen und Marktverzerrungen abgebaut.