Praktiziert die Schweiz auch in der Bekämpfung der Geldwäscherei vorauseilenden Gehorsam? Markus Hess, Präsident Forum SRO, nimmt dazu Stellung.

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Herr Hess, das Forum SRO erachtet die Vorschläge des Bundesrates zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei als «wesentlich zu weit gehend». Weshalb?

Kurz zur Ausgangslage: Die Egmont-Gruppe ist ein Zusammenschluss der so genannten Financial Intelligence Units (FIU), also der Geldwäscherei-Meldestellen von heute 127 Ländern. Um international die Geldwäscherei wirksam zu bekämpfen, müssen sich die FIU austauschen können. Die Schweizer Meldestelle MROS darf bis heute keine detaillierten Finanzinformationen über einzelne Kunden und deren Bankkonti herausgeben.

Die Egmont-Gruppe drohte nun mit einer Suspendierung der MROS, falls nicht bis Mitte 2012 ein Gesetzesvorhaben in die Wege geleitet sei, das die MROS ebenfalls berechtigt, solche Finanzinformationen an die ausländischen FIUs herauszugeben. Dem will der Bundesrat mit seiner Vorlage nachkommen.


Schleusen werden geöffnet


Was stört Sie nun am meisten?

Die Vorlage des Bundesrates öffnet die Schleusen für die Weitergabe von solchen Finanzinformationen viel zu weit: Weder wird genau gesagt, welche Informationen die MROS herausgeben darf, noch wird der MROS die Zusammenarbeit untersagt, falls die ausländischen FIUs die Daten missbrauchen. Diese dürfen nämlich nur für Analysezwecken und zur Bekämpfung von Geldwäschereidelikten und deren Vortaten verwendet werden.

Die Liste der Egmont-Länder weist Staaten auf, bei denen berechtigte Zweifel bestehen, ob die dortige FIU genügend unabhängig ist, um eine korrekte Datenverwendung zu gewährleisten. Es sind Staaten darunter, die gleichzeitig von der Financial Action Task Force on Moneylaundering (FATF) für eine sehr mangelhafte Umsetzung der Geldwäschereibekämpfung gerügt werden. Das ist nicht gerade vertrauenserweckend!

Was wäre also zu tun?

Es müssten griffige Safeguards eingeführt werden, die einen Missbrauch der Daten oder wenigstens eine weitere Zusammenarbeit im Missbrauchsfall wirksam verhindern. Solches fehlt jedoch in der Vorlage.

Glauben Sie denn wirklich daran, dass ein Ausbau der Amtshilfe im Geldwäschereigesetz nicht nötig ist und die von Ihnen respektive dem Forum SRO angestrebte Beibehaltung der Selbstregulierung genügt?

Ein vernünftiger Ausbau der Amtshilfe ist durchaus sinnvoll. Das nur schon deshalb, weil heute klare gesetzliche Regelungen fehlen. Das muss aber mit Augenmass erfolgen. Die in der Schweiz eingeführte und international anerkannte delegierte Selbstregulierung setzt die Geldwäschereibekämpfung im Inland von Gesetzes wegen um, soweit Finanzintermediäre nicht direkt der Finma unterstehen. Sie ist nicht international angelegt.


Auch Unschuldige unter Verdacht


Welche konkreten Folgen hätte es für den Finanzplatz Schweiz, wenn das Geldwäschereigesetz nach dem Gusto des Bundesrates denn auch tel quel umgesetzt würde?

Man muss sich bewusst sein, dass die Finanzintermediäre der MROS melden, wenn sie einen Verdacht auf Geldwäscherei haben. Sie sind verpflichtet, nach Treu und Glauben sauber abzuklären, ob sich ein Anfangsverdacht erhärtet. Sie verfügen aber über keine polizeilichen Mittel, können also nur sehr beschränkt Fakten sammeln. Im Zweifelsfalle wird der Finanzintermediär eher melden, als nicht.

Denn er will seine Sorgfaltspflichten korrekt erfüllen. Und er ist weder strafbar noch haftbar, wenn er die Meldung nach sorgfältiger Prüfung erstattet hat. Dennoch können so auch völlig unschuldige Kunden in Verdacht geraten und gemeldet werden.

Wie das? Das wäre doch eine unzumutbare Ruf- und Geschäftsschädigung!

Die für solche Delikte ausgebildeten Spezialisten der Staatsanwaltschaften und der Polizei ermitteln erst nach einer solchen Meldung, wenn die MROS die Informationen an sie weitergeleitet hat, es sei denn, die zuständigen Behörden hätten unabhängig von der Meldung bereits mit Ermittlungen begonnen.

Ich habe es schon ein paar Mal erlebt, dass diese Profis die Ermittlungen mangels eines strafrechtlich relevanten Anfangsverdachts gar nicht erst aufgenommen haben, obwohl der Finanzintermediär die Meldung nach bestem Wissen und Gewissen erstattet hatte und auch die MROS der Meinung war, er lägen genügend Verdachtsmomente für die Einleitung einer Strafuntersuchung vor.

Sind nun unterdessen auf dem Amtshilfeweg bereits Informationen ins Ausland geflossen, so kann das sehr einschneidende Folgen für diese zu unrecht verdächtigten Personen haben. Und das auf einen Verdacht eines Finanzintermediärs hin, der sich korrekt verhielt, aber sich als strafrechtlicher Laie vielleicht absolut getäuscht hat. Das ist rechtsstaatlich äusserst bedenklich!


Oneway Ticket


Wer macht denn überhaupt Druck auf die Schweiz, die bestehende Regelung anzupassen respektive zu verschärfen? Und wieso erachten Sie diesen Druck als nebulös?

Es wird viel über den Druck geschrieben, der auf den schweizerischen Gesetzgeber zur Verschärfung der Finanzmarktregulierung ausgeübt wird. Für die hier interessierende Vorlage ist es durchaus vorstellbar, dass diverse Staaten aus rein fiskalischen Motiven unter dem Deckmantel der Geldwäschereibekämpfung sich ein weiteres Einfallstor zu schweizerischen Finanzinformationen eröffnen wollen. Dies wird natürlich so nie gesagt, weshalb die Motive der ausländischen Behörden etwas nebulös bleiben.

Wäre die von der Egmont-Gruppe angekündigte Suspendierung der Mitgliedschaft so dramatisch? Was wären die Konsequenzen für die Schweiz?

Die Schweiz wäre gemäss MROS von wichtigen Informationen aus dem Ausland abgeschnitten. Eine Nachfrage zeigte aber, dass offenbar fast ausschliesslich Anfragen aus dem Ausland eintrafen und offenbar kaum je eine Anfrage der schweizerischen MROS an ausländisch FIU gestellt wurde. Dies nährt bei uns den Verdacht, dass es sich bei der Vorlage eben doch um ein Oneway-Ticket handelt mit dem Ziel ausländischer Behörden, fiskalische Interessen zu verfolgen.


Verbesserungen nötig


Wer steckt hinter der Egmont-Gruppe, und welchen Einfluss übt sie auf das internationale Finanzgeschäft aus? Erfährt sie von anderer Seite Unterstützung?

Die Egmont-Gruppe erfährt derzeit vor allem seitens der FATF Flankenschutz, indem die neuen überarbeiteten 40 Empfehlungen explizit einen ausreichenden Informationsaustausch über die FIU vorsehen. Da die Gruppe sonst über keine Statuten oder Regularien verfügt, sondern ebenfalls lediglich Empfehlungen erlässt, ist sie im Grunde schwer greifbar.

Ich habe den Eindruck, dass ein aus fachlichen Motiven erfolgter internationaler Zusammenschluss im Sinne einer Arbeitsgruppe von Fachleuten der Geldwäschereibekämpfung zum Zwecke der Analyse und des Erfahrungsaustauschs nunmehr fiskalischen Zwecken untergeordnet werden soll.

Ah ja? Haben Sie einen Verdacht?

Ich glaube ganz einfach nicht, dass so gesammelte Informationen ausschliesslich Analysezwecken der ausländischen FIU dienen werden. Man muss dabei bedenken, dass im Ausland bereits heute schwere Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei gelten.

Bekanntermassen wird auch die Schweiz hier demnächst nachziehen müssen. Es ist also heute schon klar, dass mindestens in Zukunft die auf dem Amtshilfeweg herausgegebenen Informationen der MROS im Ausland zu Steuerzwecken verwendet werden.

Gibt es überhaupt noch eine Chance, Verbesserungen an der bundesrätlichen Vorlage vorzunehmen? Konkret, wie würden diese nach Ihrer Meinung aussehen?

Das Parlament ist bisher in Belangen der Amtshilfe durchaus kritisch eingestellt gewesen. Ich hoffe deshalb sehr, dass sich Verbesserungen durchsetzen lassen. Ganz konkret sind vorab die Informationen, welche die MROS herausgeben darf, genau und abschliessend zu bestimmen. Nicht abschliessende Aufzählungen mit Worten, wie «insbesondere» und «namentlich», sind zu vermeiden.


Allein bis zum bitteren Ende


Sind weitere Massnahmen oder Vorkehrungen zu ergreifen?

Es ist auch zwingend vorzusehen, dass die MROS ab sofort keinerlei Informationen mehr herausgeben darf, wenn eine ausländische FIU Daten zu anderen Zwecken verwendet als zur Analyse und Verfolgung von Geldwäschereidelikten und deren Vortaten. Schliesslich ist auch darauf zu verzichten, dass die MROS die Kompetenz erhält, bei anderen Finanzintermediären als den meldenden Ermittlungen anzustellen. Dafür haben wir die Staatsanwaltschaften der Kantone oder gegebenenfalls die Bundesanwaltschaft. Das reicht.

Als Aussenstehender hat man den Eindruck, dass sich die Schweiz immer wieder als Musterschüler hervortut und nun auch in der Causa Geldwäscherei mehr tut als die meisten anderen Länder? Täuscht dieser Eindruck? Wenn nein, weshalb prescht die Schweiz immer wieder vor?

Die Schweiz prescht immer wieder vor im Glauben, als kleiner Staat könne sie sich nur durch besondere Tüchtigkeit behaupten. Das kann dazu führen, dass am Ende nur die Schweiz als bedeutender Finanzplatz die internationalen Vorgaben überhaupt bis zum bitteren Ende umsetzt. Das wiederum schränkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Finanzintermdiäre mehr und mehr ein.


USA und Deutschland schneiden schlecht ab


Mit Konsequenzen, ist zu befürchten?

Es wäre nicht das erste Mal in der wechselvollen Schweizer Wirtschaftsgeschichte, dass solche «Korrektheiten» direkt zur Auslagerung bedeutender Geschäftsfelder ins Ausland führen. Ich erinnere an die «korrekte» Besteuerung des Goldhandels mit der Warenumsatzsteuer.

Kurz: Wie lässt sich Geldwäscherei effizient bekämpfen? Und bräuchte es dazu international nicht gleich lange Spiesse für alle Länder?

Die bisherigen Bemühungen zur Geldwäschereibekämpfung haben sicher vieles bewirkt punkto erhöhter Sorgfalt bei der Geschäftsausübung der Finanzintermediäre. Das lässt sich nicht bestreiten. Es sind sicher auch viele Fälle von Geldwäscherei aufgedeckt oder verhindert worden. Gemessen am ursprünglichen Ziel, nämlich das organisierte Verbrechen zu bekämpfen, ist die FATF aber gescheitert. Man mag einwenden, die 40 Empfehlungen seien noch nicht überall genügend umgesetzt. Das zeigen in der Tat die schlechten Resultate der Länderexamen USA und Deutschland exemplarisch.

Erstaunlich! Zufall oder bewusste Unterlassung?

Es drängt sich mehr und mehr der Verdacht auf, dass diese und andere Länder mit wichtigen Finanzplätzen eine Umsetzung von Sorgfaltspflichten bewusst unterlassen und auch kaum substanziell nachbessern werden. Die gleich langen Spiesse im internationalen Wettbewerb der Finanzplätze werden wir wohl kaum je erleben.


Markus Hess ist Präsident des Forums SRO und Mitinhaber von Kellerhals Hess Rechtsanwälte seit 2006

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