Die Finma hat das Anfang 2009 unterbreitete, revidierte Regelwerk des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) genehmigt.

Das Regelwerk gilt für alle dem VSV angeschlossenen unabhängigen Vermögensverwalter. Die neuen Standesregeln garantieren Unabhängigkeit und Professionalität in der Vermögensverwaltung. Gemäss VSV-Präsident Jean-Pierre Zuber sind Unabhängigkeit und Professionalität die Eckwerte, denen sich der VSV seit seiner Gründung im Jahr 1986 verpflichtet fühlt.

Ihren Niederschlag finden diese Grundwerte in den Standesregeln, denen sich alle angeschlossenen Mitglieder verpflichten. Deren Einhaltung wird kontrolliert und Verstösse werden sanktioniert.

Ein schweizerischer Standard

Die Standesregeln des VSV bestehen seit fast zwei Jahrzehnten und haben sich in dieser Zeit zum schweizerischen Standard für die unabhängige Vermögensverwaltung entwickelt. Das Regelwerk wurde im vergangenen Jahr überarbeitet und den Entwicklungen in Finanzwirtschaft und Regulierung angepasst.

Die neuen Standesregeln treten am 1. Oktober 2009 in Kraft. Der VSV wird bis dahin seine Mitglieder intensiv im Umgang mit den neuen Regeln schulen. Der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter ist der führende Branchenverband der unabhängigen Vermögensverwalter in der Schweiz. Er wurde 1986 mit dem Ziel gegründet, durch Selbstregulierung ein Gütesiegel für die unabhängige Vermögensverwaltung zu schaffen.

Mehr als 800 aktive Mitglieder

Aus diesem Grund erarbeitete der VSV Standesregeln, welche von den Mitgliedern befolgt werden müssen. Als Interessenvertreter engagiert sich der Verband für das Ansehen der Branche und den Schutz der Anleger. Der VSV zählt heute mehr als 800 aktive Mitglieder, welche zwei Drittel der in der Schweiz von unabhängigen Vermögensverwaltern betreuten Vermögen verwalten.


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