Man könnte Privatpersonen und Unternehmen bei bestimmten Steuern und Zwangsabgaben die Möglichkeit eines Freikaufs anbieten, findet der Anlageexperte Dominik Schönenberger.

Dominik_SchonenbergerDominik Schönenberger arbeitet als Investment Officer bei Edelweiss Holdings Ltd.

Gegen die einmalige Zahlung eines Geldbetrages würde der Freigelassene alle Rechte und Pflichten verlieren, die mit einer bestimmten Zwangsabgabe verbunden sind.

Beispielsweise könnte man sich gegen die einmalige Zahlung von 20'000 Franken an den Staat von der Pflicht der obligatorischen Kranken-Grundversicherung freikaufen. Der Freigelassene könnte nun im Rahmen seiner Möglichkeiten für sich selber sorgen. Denkbar wäre auch ein Freikauf aus dem Zwang zur Arbeitslosenversicherung, zur AHV oder zur beruflichen Vorsorge.

Leuchtende Augen der Schuldenpolitiker

Aus der individuellen Sicht mancher Einwohner sind die Leistungen dieser Institutionen bedeutungslos, und ein Freikauf entsprechend interessant.

Wie wäre es mit einem lebenslänglichen Vermögenssteuer-Freibetrag zum einmaligen Preis von 1 Prozent der gewünschten Summe? Oder mit einem steuerbefreiten jährlichen Erwerbseinkommen von 100'000 Franken, zum einmaligen Preis von 200'000 Franken?

Freikäufe auch im Eigeninteresse

Die Augen der Schuldenpolitiker und Defizitbeamten leuchten bereits, wie wir es seit den Goldverkäufen der Nationalbank nicht mehr gesehen haben. Apropos, die Freibeträge müssten inflationsadjustiert sein, denn wir möchten ja nicht noch einen weiteren Anreiz zur Geldentwertung in die Welt setzen.

Freikäufe wären auch im Eigeninteresse des Schuldenstaates. Er kriegt «sofort Bargeld» und wird seinerseits von der Pflicht befreit, dem Freigelassenen gegenüber Leistungen zu erbringen. Ab einem gewissen Geldbetrag wäre es für den Staat geradezu irrational, einen Freikauf abzulehnen. Es ist allein eine Frage des Preises.

Echte Solidarität

Die angebliche Solidarität kollektiver Zwangsabgaben wird dabei keineswegs unterlaufen, denn der Freigelassene leistet eine substantielle einmalige Zahlung ohne Anspruch auf zukünftige Gegenleistungen. Eigentlich handelt es sich dabei um eine echt solidarische Handlung. Sie steht im Gegensatz zu erzwungenen Steuern, die mit Solidarität (welche nur freiwillig möglich ist) überhaupt nichts zu tun haben.

Was soll nun aber mit einem Freigelassenen geschehen, wenn er verarmt und eine teure medizinische Behandlung benötigt oder im hohen Alter zum Pflegefall wird? Um Kosten für unbeteiligte Dritte zu vermeiden, könnte die erkaufte Freiheit an den jährlichen Nachweis bestimmter Ersparnisse gebunden werden (wie er bereits heute in der Steuererklärung regelmässig erbracht wird).

Bürokratie im Dienste der Freiheit

Sobald das Vermögen eine bestimmte Grenze unterschreitet, müsste der Freigelassene wieder in die Kranken-Grundversicherung einsteigen. Zudem könnte eine Konventionalstrafe Missbräuchen vorbeugen.

Würden solche Regelungen zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen? Ja – aber er ginge gänzlich auf Kosten der Freigelassenen, die sich freiwillig und individuell dafür entscheiden. Für einmal stünde die Bürokratie im Dienste der Freiheit.

Freigelassene Sklaven

Dominik_Schonenberger_qDie «Freilassung aus einem bisherigen Zustand der Unfreiheit» ist nichts Neues. Fünf Prozent der Bevölkerung des Römischen Reiches waren freigelassene Sklaven, die sich teilweise auf eben diesem Weg freigekauft haben. Man stelle sich das Lebensgefühl vor, mit dem man das Steueramt nach erfolgtem Freikauf beschwingten Schrittes verlässt.


Dieser Artikel erschien ursprünglich im «Edelweiss Journal».

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