In helvetischer Manier neigen wir dazu, die Inhalte und Zeitpläne angekündigter regulatorischer Verschärfungen stets mit vorauseilendem Gehorsam zu realisieren. 

Markus_StaubVon Markus Staub, Leiter Bankenpolitik/Bankenregulierung, Schweizerische Bankiervereinigung

Kürzlich habe ich gelesen, dass der Konsum von Ecstasy die Fähigkeit steigert, positive Emotionen zu erkennen. In einer neueren Studie kommen Forscher der Universität und des Universitätsspitals Basel zum Schluss, dass die angeblich verbreitete Partydroge die Fähigkeit verbessert, Gesichtsausdrücke anderer Personen zu interpretieren.

Allerdings scheint dies nur für positive Gefühle zu funktionieren.

Mühe mit Feindseligkeiten

Das entsprechende Experiment erfolgt in Form eines so genannten «Reading the Mind in the Eyes»-Test. Dabei sollen die Probanden anhand von Photos einer Augenpartie den mentalen Zustand des Gegenübers deuten.

Im Vergleich zur Kontrollgruppe mit Placebos konnten die Versuchspersonen unter Ecstasy ein freundliches oder interessiertes Gesicht überdurchschnittlich gut erkennen. Sie hatten aber Mühe, einen misstrauischen oder feindseligen Ausdruck zu identifizieren.

Im Windschatten der Finanzkrise

Die Pharmakologen vermuten, dass der Wirkstoff MDMA (3,4-Methylendioxymethamphetamin) für die beobachtete Wirkung auf Wahrnehmung, kognitive Empathie und die Verarbeitung von sozialen Signalen verantwortlich ist. «Wer unter Ecstasy steht, scheint die Welt durch eine rosarote Brille zu sehen», fasst der Erstautor zusammen.

Durch eine rosarote Brille? An dieser Stelle hat mich das Experiment an aktuelle Probleme der Bankenregulierung erinnert. Gerade im Zusammenhang mit den zahlreichen regulatorischen Bestrebungen, welche gegenwärtig im Windschatten der Finanzkrise segeln, lauert die Gefahr, dass wir «soziale Signale» und die Implikationen regulatorischer Entwicklungen verzerrt wahrnehmen.

Vorauseilender Gehorsam

Dies betrifft insbesondere die Farbe der Brille respektive die Art des Filters, wie wir sie bei der Interpretation internationaler Tendenzen verwenden. Immer wieder neigen wir in helvetischer Selbstkritik dazu, die Inhalte und Zeitpläne angekündigter regulatorischer Verschärfungen auf Vergleichsfinanzplätzen zu überschätzen, um dann erst später zu realisieren, dass die Umsetzung im Ausland länger dauert.

Und oft sind die regulatorischen Verschärfungen zu diesem Zeitpunkt auf unserem Finanzplatz aber bereits in vorauseilendem Gehorsam vollzogen.

Bitte die nötige Coolness

Die schweizerische Implementierung von Basel III veziehungsweise die sich mittlerweile abzeichnenden Verzögerungen in der EU, oder auch das schweizerische Gesetzes- und Verordnungspaket zum «Too big to fail»-Problem sind ein «case in point». Auch eine allfällige vorzeitige Aktivierung eines antizyklischen Eigenkapitalpuffers wäre ein Beispiel.

Mit Blick auf die nächsten Monate ist sehr zu hoffen, dass wir im Bereich der Liquiditätsregulierung die nötige Coolness haben, die schweizerischen Lösungen auf die internationalen Standards auszurichten. Der dafür zuständige Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat die Definition wesentlicher Inhalte bisher bewusst offen gelassen, um die Auswirkungen neuer Liquiditätsvorschriften genauer simulieren (und die Parameter richtig kalibrieren) zu können.

Vorsicht vor dem Ecstasy-Effekt

Notabene: Auch bei der Abschätzung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von regulatorischen Anforderungen kann ein Farbfilter gefährlich sein. Zweifelsohne ist eine methodisch saubere Quantifizierung von Nutzen und Kosten einer Regulierungsmassnahme in der Praxis häufig nicht mit beliebiger Präzision möglich.

Das Fehlen eigentlicher Impact-Analysen darf uns aber nicht dazu verleiten, die möglichen Konsequenzen von Verschärfungen, beispielsweise über den Kreditkanal auf die Realwirtschaft, zu trivialisieren. Meines Erachtens braucht es in diesen Fällen erst recht eine sorgfältige und fokussierte Analyse.

In schwierigem Gelände nützt der Feldstecher mehr als eine rosarote Brille. Versuchen wir also, bei der Beurteilung regulatorischer Projekte aus dem Aus- und Inland nicht dem Ecstasy-Effekt zu unterliegen!