Wer den Monatsauszug eines Bankkontos lese, bekomme Einblick in ein minuziös geführtes Tagebuch findet Christoph Winzeler von der Bankiervereinigung. 

Christoph_Winzeler_119x178Von Christoph Winzeler ist Leiter Finanzmarktrecht/Netting bei der Schweizerischen Bankiervereinigung

Einkäufe jeder Art, Mittag- oder Nachtessen, Blumengeschenke, Hotelzimmer und Verkehrswege lassen sich en détail nachverfolgen.

Dass Finanzdaten keinen besonderen Schutz geniessen sollten, ist heute ein überholtes Paradigma, denn über sie lassen sich Rückschlüsse auf die Intimsphäre eines Menschen ziehen, die sowohl nach dem Datenschutzgesetz wie auch der Bundesverfassung als schützenswert zu gelten hat.

Verhältnismässigkeit wahren

Nicht zuletzt deshalb ist bei der Datenbearbeitung auch die Verhältnismässigkeit zu wahren: Kein Zweck heiligt jedes Mittel. So gesehen, dürfte ein Steueramt Finanzdaten Steuerpflichtiger nur erheben, wenn es sie im Einzelfall braucht, etwa zur Durchführung eines Verfahrens. Das Sammeln von Daten auf Vorrat und in so grosser Menge, wie es der automatische Informationsaustausch mit sich brächte, ist klar unverhältnismässig.

Auch zum Beispiel die Ortung von Mobiltelefonen wird nicht automatisch an die Polizei weitergeleitet, nur damit sie im Verdachtsfall schon weiss, wo sich die verdächtige Person aufhält. Der Rechtsstaat sollte den Menschen nicht unter Generalverdacht stellen.

Menschliches Leben ausgeschaltet

Trotzdem wird genau dies mehr und mehr als unvermeidliche Rechtsentwicklung im Finanzbereich dargestellt, jüngst auch durch Philipp Hildebrand. Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) arbeitet sogar ausdrücklich auf dieses Ziel hin.

Dass mit dem automatischen Informationsaustausch der Datenschutz für einen grossen Teil des menschlichen Lebens geradezu ausgeschaltet wird (auch wenn nur Gutschriften betroffen sind), geht vergessen, nicht zuletzt in den Amtsstuben der EU.

Gestohlene Daten auf dem Schwarzmarkt

Es macht einen substanziellen Unterschied, ob das Steueramt Informationen von der Bank des Steuerpflichtigen auf Anfrage im Einzelfall oder automatisch erhält. Letzteres entspricht dem Szenario eines «gläsernen Bürgers», wie ihn George Orwell für 1984 prognostiziert hatte.

Was dies bedeutet, möchte ich mir lieber nicht ausmalen. Heute kursieren auf dem Schwarzmarkt gestohlene Bankdaten, provoziert durch die Nachfrage eines nicht unbedeutenden EU-Landes. Werden künftig dieselben Daten bei den Steuerämtern abrufbar sein, ist eine vergleichbare Nachfrage in umgekehrter Richtung so sicher wie das Amen in der Kirche.

Rechtsstaat geht flöten

Nicht nur die zuständigen Finanzbeamten, sondern auch das organisierte Verbrechen wird sich früher oder später dafür interessieren. Vielleicht kann sich auch schon bald die Bankenaufsicht ihre Aufgabe leichter machen, indem sie nicht mehr den gesetzlichen Weg der Informationsbeschaffung beschreitet, sondern sich für weniger Geld auf dem Schwarzmarkt CDs mit Finanzdaten aus den Steuerämtern kauft.

Was flöten geht dabei, ist der Rechtsstaat.