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«Der UBS-Staatsvertrag mit den USA ist eine Obszönität» PDF Drucken Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlen
Freitag, den 28. Mai 2010 um 06:00 Uhr

Das Abkommen mit den USA werfe rechtsstaatliche Prinzipien über Bord, sagt der Rechtsanwalt Michel Haymann. Darum sei es abzulehnen.

Michel_Haymann_qDer Autor ist Rechtsanwalt in Zürich und befasst sich mit wirtschaftsrechttlichen Belangen.

Die Ablehnung des vom Bundesrat propagierten Staatsvertrages durch das Parlament ist absehbar. Der Bundesrat reagiert darauf mit seinem Planungsbeschluss zur Lösung des «too big to fail»-Problems (Pressemitteilung der Bundeskanzlei), während sich in der Meinungspresse die Aufrufe für eine Annahme des Vertrags häufen, im wesentlichen mit zwei Argumenten.

Zunächst drohten im Ablehnungsfalle Retorsionsmassnahmen der USA der Schweizer Wirtschaft und dem Finanzplatz Schweiz bleibenden Schaden zuzufügen; zum zweiten opferten die politischen Taktierer leichtfertig Landesinteressen, wenn sie ihre Zustimmung an aufsichtsrechtliche flankierende Massnahmen im Bankenwesen knüpften («Too-big-to-fail-Problematik», Eigenkapitalvorschriften, Bonusregelung).

Parteipolitische Winkelzüge

Natürlich sind die parteipolitisch motivierten Winkelzüge im Vorfeld der parlamentarischen Behandlung des UBS-Vertrages bar jeder Glaubwürdigkeit, zumal die beiden Problemkreise nichts miteinander zu tun haben. Aber auch der Hinweis auf einen wirtschaftspolitischen Rachefeldzug der USA taugt als Argument für eine Zustimmung zum UBS-Vertrag nicht.

Wirtschaftspolitische Sanktionen der USA – so sie denn ergriffen würden – sind das eine; die Erhaltung der Integrität der Schweiz im aussenpolitischen Auftritt das andere.

Rechtswidrige Regelung

Keiner fragt danach, worum es sich bei diesem Staatsvertrag eigentlich handelt: Er versucht, im UBS-Fall das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für Amthilfe an die USA in Steuersachen damit zu heilen, dass man den bestehenden Zustand umbenennt und ihn durch das Parlament genehmigen lässt. Darf man das?

Der UBS-Staatsvertrag mit den USA ist eine Obszönität, weil er wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien über Bord wirft und dies mit der formalen Legalisierung einer vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig bezeichneten Vorgehensweise verschleiert. Er will eine Regelung, welche die Justiz als rechtswidrig erkannt hat, bei gleichbleibendem Inhalt in Form eines Staatsvertrages parlamentarisch absegnen lassen, damit nachträglich Gesetz werde, was bisher widerrechtlich war.

Ausschaltung der Justiz

Hinzu kommt, dass gesetzgeberische Erlasse des Parlamentes von der Justiz kaum auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfbar sind. Die Ausschaltung der Justiz ergibt sich so als Nebenerfolg.

In der innenpolitischen Diskussion stört sich offenbar niemand daran, dass der Plan des Bundesrates gegen das für einen Rechtsstaat grundlegende Verbot der Rückwirkung gesetzlicher Erlasse verstösst. Das Rückwirkungsverbot sorgt dafür, dass der Rechtsuntertan im Voraus weiss, woran er sich zu halten hat. Dieses Grundrecht versagt ihm der UBS-Staatsvertrag schlechthin.

Verratene Kunden

Vor rund zwei Jahren verkündete Bundesrat Merz in Kenntnis der wirtschaftlichen Tatsachen, die das Vermögensverwaltungsgeschäft in der Schweiz über Jahrzehnte geschaffen hat, laut und klar, das Bankgeheimnis sei nicht verhandelbar. Am 18. Februar 2009 fand seine unsägliche Pressekonferenz statt, die den Beschluss des Bundesrates, rund 280 Dossiers amerikanischer Kunden der UBS ohne Rechtsgrundlage an die amerikanischen Steuerbehörden auszuliefern, bekanntgab.

Sämtliche ausländischen Bankkunden mit nichtdeklarierten Werten im Schweizer Bankensystem, die sich auf die früheren Erklärungen unserer Regierung und unsere Rechtsordnung verlassen haben, müssen sich verraten fühlen, wenn sie auf diese Wende zurückblicken.

Erpresserischer Druck

Lässt sich ein derartiges Verhalten mit der eigenen Erpressbarkeit rechtfertigen? Ist es dem internationalen Ansehen der Schweiz förderlich, unter erpresserischem Druck widerstandslos aufzugeben, was eine seit Jahrzehnten verteidigte rechtliche Betrachtungsweise war, auf die sich die ausländischen Bankkunden verlassen hatten?

Der Versuch, eine Sonderregelung für die UBS zu treffen, hat sich als rechtswidrig erwiesen. Es ist kaum verständlich, dass man einen als rechtswidrig erkannten Zustand dadurch zu zementieren sucht, dass man ihn auf Gesetzesstufe stellt und dem Parlament die Verantwortung dafür überträgt, vor der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit ein Auge zuzudrücken.

In der Vergangenheit erfolgreich

Auch das Scheinargument, eine Ablehnung des Staatsvertrages mache die Schweiz völkerrechtlich vertragsbrüchig, ist nicht lauter: Jeder völkerrechtliche Vertrag steht unter dem selbstverständlichen Vorbehalt seiner Verfassungsmässigkeit und Ratifikation. Diese soll hier eine verfassungswidrige Regelung sanktionieren.

Die Schweiz hat sich in der Vergangenheit in Kartellsachen, welche die Uhrenindustrie als schweizerische Kernindustrie betrafen, gegen Übergriffe der amerikanischen Justiz unter Berufung auf völkerrechtliche Grundsätze zur Wehr gesetzt. Die USA und ihre Justiz haben für entsprechende Argumente durchaus Verständnis.

Unverhältnismässige Massnahmen thematisieren

Es ist allerdings Sache der betroffenen Regierung, die Völkerrechtswidrigkeit unverhältnismässiger Massnahmen zum Thema zu machen. Dazu braucht es den Mut und das Selbstverständnis, vor dem Imponiergehabe des Mächtigeren nicht sofort jämmerlich zu kollabieren. Ducken fördert keinen Respekt; ebensowenig der abwiegelnde Austausch von Freundschaftsbeteuerungen mit Käufern gestohlener Daten.

Freilich ist die Art der Kapitulation, die einhergeht mit einem plötzlichen Bekenntnis zu einer diffusen «Weissgeld-Strategie», so glaubwürdig wie das politische Gerangel um die Zustimmung zum Staatsvertrag, der ohne Scham rechtsstaatliche Prinzipien ignoriert.

Der Staat, der Grundprinzipien seiner Rechtsstaatlichkeit momentaner politischer Opportunität opfert, gibt sich selber auf. Es gibt gar keine andere Wahl als den Mut zum Nein.


Dieser Beitrag erscheint auch in der neusten Ausgabe von «Tachles».

 


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Kommentare 

 
#6 2010-05-30 21:45
Lieber Summerof69, Sie haben absolut recht!
Nur, was hat das eine mit dem anderen zu tun...???
Die UBS hat sich in den USA illegal verhalten. Sie ist somit ein Risiko eingegangen und hat verloren. Nun soll die UBS, bezw. die damals verantwortlichen Personen diesen Fehler ausbaden.
Jetzt kommt Teil 2 eines Verbrechers: Wenn er erwischt wird, dann leugnen und versuchen den Kopf aus der Schlinge zu ziehen! Ich muss zugestehen, ich wäre nie, aber wirklich nie, auf die Idee gekommen, meine Fehler dem Bundesrat und somit dem ganzen CH-Volk in die Schuhe zu schieben damit diese es ausbaden!!!
Ich kann nur eines sagen: SUPER Ospel!!! Wenn ich jemals einen Anwalt brauchen soll, dann rufe ich den Kurer an!!
Ich habe noch ein paar hängige Rechtsprobleme: Scheidung, wer soll für die Alimente aufkommen, Herr Merz? Ein mal schwarz gefahren, weil verschlafen und keine Zeit Billet zu kaufen, Herr Leuenberger an wen kann ich die Busse senden?
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#5 2010-05-28 22:33
Zitat:
wahrlich obszön wäre ein versuch, das schweizer recht in den USA geltend zu machen.



Nichts anderes haben die UBS und laut der Zürcher Staatsanwaltschaft sämtliche andere Schweizer Banken getan.
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#4 2010-05-26 09:13
@#3 Carl: Absolut richtig! UBS ist ein Risiko eingegangen und hat verloren. Das ist ein Problem der Bank! Man sollte Herrn Ospel und Herrn Kurer die Dossiers in die Hand drücken und diese sollten es dann den USA abliefern. Wenn man ein Risiko eingeht soll man dafür einstehen! Nicht die CH muss jetzt Gesetzte ändern damit die Herren straflos davonkommen! Die allgemein bekannte und so respektierte Rechtssicherheit der CH, mutiert zu einer bananenrepublikanischen Rechtssicherheit!
-Ich sollte auch den Bundesrat anrufen, damit die das Gesetz ändern und ich somit meiner Ex Frau keinen Unterhalt mehr bezahlen muss ;-)!
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#3 2010-05-25 16:16
Ich komme grad aus 3 Jahren USA. Der Herr Anwalt hat vollkommen Recht. Bei meinen US-Kollegen wird das Grossbankverhalten als kalkuliertes Risiko gesehen ("fishing for clients onshore - how stupid"), und nun müsste das Institut für die Eingegangenen Risiken gerade stehen ("e.g. sell the darn US-business"), aber was als komplette Feigheit und Eingeständnis verbrecherischer Machenschaften angesehen wird is das Verhalten der CH-Behörden. Auch wenn US-Politiker sicher anderes behaupten und hinter dem Rücken lachen.
Etliche Länder hatten mit den USA schon wirtschaftlichen Rechtsstreit, aber kein einziges Land hat so schnell behauptet im Unrecht zu liegen. ... für Amerikaner komplett ein Eingeständnis von Schuld... womit man für etwaige zukünftige Verhandlungen sowieso auf verloren Posten landet.
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#2 2010-05-21 11:20
wahrlich obszön wäre ein versuch, das schweizer recht in den USA geltend zu machen.
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#1 2010-05-21 09:44
Der Herr Anwalt hat ja keine Ahnung von den ökonomischen Gegebenheiten: Die volkswirtschaftlichen Interessen der Schweiz sind ja wohl wichtiger, als die von ca. 4000 Steuerhinterziehern! Die Aussage, dass derStaatsvertrag obsönz sein soll zeugt von beschränkter Weitsicht und formaljuristischem Tunnelblick und im Übrigen ist dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sowieso höchst umstritten.
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