110 Milliarden Franken – auf diesen Betrag scha?tzt das Institut fu?r Versicherungs-wirtschaft der Uni St. Gallen das Defizit, das sich bis 2030 in der Altersvorsorge auftürmt.

Die Summe ergibt sich aus einer Lücke von 55,5 Milliarden Franken in der AHV und 54,7 Milliarden Franken in der beruflichen Vorsorge, wie einer Studie der Universität St. Gallen (HSG) zu entnehmen ist.

Diese Summe entspricht exakt dem aktuellen Schuldenstand des Bundes: ebenfalls 110 Milliarden Franken, heisst es in der Medienmitteilung.

Anhebung des Rentenalters

Diese Lücke müsse unter den jetzigen Rahmenbedingungen zum Grossteil von der Generation der jungen Beitragszahler getragen werden, so die Studienautoren an der Medienkonferenz vom Dienstag. 

«So stehen beispielsweise in der AHV jetzt noch drei Beitragszahler einem Rentner gegenüber, während es im Jahr 2030 nur noch zwei sein werden». Um diese Entwicklung in der AHV etwa durch eine Anhebung des Rentenalters in den Griff bekommen, müsste das Rentenalter um drei Jahre erhöht werden.

«Drei-Säulen-System» ist gefährdet

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge bekommt der Studie zufolge zurzeit jeder Rentner im Laufe seines Ruhestandes im Durchschnitt etwa 40'000 Franken zu viel ausbezahlt, da der Umwandlungssatz eine zu niedrige Lebenserwartung unterstellt.

Deshalb müsse die Höhe des Umwandlungssatzes dringend überdacht werden, um diesen Transfer von Jung nach Alt in der beruflichen Vorsorge zu beseitigen. «Andernfalls besteht die Gefahr, dass das international anerkannte Drei-Säulen-System in seinen Grundpfeilern untergraben und gefährdet wird.»

Zügige Reformen in der Altersvorsorge gefordert

Neben der Alterssicherung werden in der Studie auch die Krankenversicherung und die Unfallversicherung diskutiert. «Die stetig zunehmenden Anforderungen an die Jungen stellen den Generationenvertrag in Frage», schreiben die Autoren.

Massnahmen für die Alterssicherung seien schliesslich eine politische Frage, steht dort weiter. Möglichkeiten und Vorschläge wären der HSG zufolge eine Anpassung der Beiträge, des Rentenalters, des Umwandlungssatzes, die Einführung einer Schuldenbremse, steuerliche Massnahmen oder Reorganisationen.

Bundesrat in der Kritik

Die Reformvorschläge von Bundesrat Berset gehen dem Institut für Versicherungswirtschaft nicht weit und schnell genug. Man dürfe nicht bis 2020 mit einer Reform warten, sagen die Experten. Auch sei die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 65 Jahre nur ein kleiner Beitrag, der allein die Generationensolidarität nicht wiederherstellen könne.

 

 

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