Der Lebensversicherer darf sein Gebäude an der Zürcher Bahnhofstrasse umnutzen. Der Heimatschutz unterlag vor Gericht. Zwischen der Mieterin Manor und Swiss Life ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.

Das 100-jährige Gebäude an der Bahnhofstrasse 75-79 muss kein Warenhaus bleiben. Dies hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden. Es hat eine entsprechende Beschwerde des Zürcher Heimatschutzes (ZVH) abgelehnt, welcher das Gebäude unter Schutz stellen wollte. Dies berichtete die Nachrichtenagentur «AWP» am Freitag.

Das Zürcher Verwaltungsgericht folgte mit seinem Entscheid dem Urteil des Baurekursgerichts. Dieses hatte bereits im Mai 2015 gegen die Anliegen des ZVH entschieden und den Rekurs abgelehnt. Daraufhin reichte der ZVH beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein.

Büroräume anstatt Läden

Für das Gericht wären verbindliche Vorgaben zur Nutzung einer Liegenschaft zudem ein «schwerer Eingriff in die Eigentumsrechte des Grundeigentümers», wie es weiter hiess. Sie könnten dazu führen, dass eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Immobilie beeinträchtigt oder langfristig gar verunmöglicht würde.

Die Eigentümerin der Liegenschaft, der Versicherungskonzern Swiss Life, will das traditionsreiche Gebäude umbauen und umnutzen: Die Verkaufsflächen vom 1. Unter- bis ins 1. Obergeschoss sollen zukünftig von einzelnen Boutique-Ladengeschäften und die darüber liegenden Geschosse als private Büroräume genutzt werden.

Weiterzug des Urteils in Prüfung

Damit wäre das Ende für das Warenhaus an der Bahnhofstrasse besiegelt, das seit 1984 von Manor betrieben wird.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob es der Zürcher Heimatschutz ans Bundesgericht weiterzieht gelangt, ist noch unklar. Man müsse das zuerst genauer prüfen, sagte Präsident Martin Killias auf Anfrage von «AWP»

Rechtsstreit um Mietvertrag noch hängig

Noch nicht entschieden ist der Rechtsstreit zwischen Manor und Swiss Life um die Konditionen des Mietvertrages – der eigentliche Grund für die Rechtsstreitigkeiten, wie auch finews.ch berichtete.

Der Fall ist derzeit am Handelsgericht hängig. Der Mietvertrag für Manor lief Ende Januar 2014 aus, er enthält jedoch eine Option auf Verlängerung bis 2019.

Warenhausmieterin Manor macht im seit mehreren Jahren laufenden Verfahren geltend, dass sie mit überhöhten Mietzinsforderungen zum Auszug gedrängt werde. Swiss Life wies darauf hin, dass sie Liegenschaften als Kapitalanlage im Interesse der Versicherten betreibe.

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