Beim Börsengang der Zurich-Tochter Converium habe die Versicherung die Unternehmenssituation verschönert. Daher wird sie nun zur Kasse gebeten.

Die amerikanische Börsenaufsicht SEC hat Zurich Financial Services zu einer Strafzahlung von 25 Millionen Dollar verdonnert. Die Strafe erfolgt auf den Börsengang der Rückversicherungstochter Converium im Jahre 2001. Damals habe die Zurich die Lage der finanziellen Performance von Converium zu gut dargestellt.

Die Strafzahlungen fliessen vollumfänglich zurück an die Investoren. Das Geld wird in einem sogenannten Fair Fund gesammelt. Anleger, die Stammaktien zwischen dem 11. Dezember 2001 und der Öffnung der Schweizer Börsen am 4. November 2005 beziehungsweise American Depositary Shares (ADS) bis zur Öffnung der US-Börsen am selben Tag gekauft und an diesem Tag auch gehalten haben, sind anspruchsberechtigt.

Sie erhalten pro Stammaktie eine Gutschrift von 0,552 Dollar, beziehungsweise 0,276 Dollar pro ADS, berichtet «Stocks». Die Foderungen müssen bis spätestens dem 6. Oktober 2010 beim Claims Administrator geltend gemacht werden. Diesen findet man unter folgendem Link: www.zurichsecsettlement.com.

Offene Stellen bei Zurich Financial Services finden Sie unter diesem Link.

 

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