Angesichts der schwächelnden 1. Säule muss die Tragfähigkeit des 3-Säulen-Konzepts deutlich verbessert werden, sagt Vorsorgeexperte Herbert Brändli.

Herbert_Braendli_2Herbert Brändli ist Geschäftsführer der Firma B+B Vorsorge. Er schreibt regelmässig für finews.ch

Im Triumvirat der Altersvorsorge mit staatlichen und betrieblichen Renten sowie dem privaten Sparen kommt der 2. Säule in alternden Volkswirtschaften immer stärkeres Gewicht zu. Dank einer fast unbeschränkten Risikofähigkeit können Pensionskassen überdurchschnittliche Renten generieren.

Grundlegend falsche Risikokonzeptionen drohen diese Fertigkeit jedoch zu vernichten. Es besteht akuter Handlungsbedarf für eine adäquate soziale Einbettung der Pensionskassen damit sie ihr natürliches Ertragspotential optimal ausschöpfen können.

Prinzip des Generationenvertrags

Werden wesentliche Faktoren der betrieblichen Altersvorsorge nicht bald geändert, laufen wir Gefahr, dass das 3-Säulen-Konzept rasch an die Wand gefahren wird.

Die staatliche Altersrenten beruhen auf dem Prinzip des Generationenvertrags: Nachfolgende Generationen finanzieren die Renten der vorausgegangenen Generation mit Beiträgen und Steuern. Auf Dauer können immer weniger Erwerbstätige nicht immer mehr Rent-ner finanzieren.

Bisherige Praxis nicht länger haltbar

Die zuständige AHV verliert darum aus demographischen Gründen an Wirksamkeit. Die bisherige Praxis ist so nicht weiter haltbar. Sollen Existenz und Lebensstandard der Betagten trotz abnehmender 1. Säule gesichert bleiben, muss die 2. Säule mehr leisten.

Diese finanziert ihre Altersrenten im so genannten Kapitaldeckungsverfahren mit früheren Einzahlungen der Rentenbezüger. Die Rentenhöhe wird durch die geleisteten Sparbeiträge, erwirtschaftete Erträge und die allgemeine Lebenserwartung bestimmt.

Klare Anlageziele

Solange letztere zunimmt und die 1. Säule immer mehr Beiträge verlangen muss, kann die finanzielle Absicherung des Verfassungsauftrags nur mit Ertragsverbesserungen der Pensionskassen erreicht werden.

Der Einfluss der erwirtschafteten Nettoerträge auf die Höhe der Altersrenten ist enorm. Es ist darum essentiell, dass Pensionskassen ihre Kosten im Griff haben und Anlageziele erreichen, welche zumindest die Entwicklung der globalen Wirtschaft abbilden.

Solidaritätsgedanke zentral

Zentrales Element der Risikoabwägung ist der Solidaritätsgedanke. Er manifestiert sich im Ausgleich unterschiedlicher Rentenlaufzeiten, wegen unterschiedlicher Lebenserwartungen, sowie schwankenden Vermögensentwicklungen, wegen Schwankungen der Anlagemärkte.

Diesen natürlich gegebenen Solidaritäten der 2. Säule dürfen weder systemischen Planken noch internen oder externen Besitzansprüchen geopfert werden.

Unbegrenzter Existenz- und Anlagehorizont

Momentan betragen die individuellen Vorsorgezyklen im Mittel 65 Jahre. Solange in einer Volkswirtschaft betriebliche Vorsorge betrieben wird, treten den Pensionskassen immer wieder neue Erwerbstätige bei und bescheren ihnen gesamthaft einen unbegrenzten Existenz- und Anlagehorizont.

Darum sind sie risikotechnisch für den Ausgleich von biometrischen und anlagetechnischen Schwankungen hervorragend geeignet. Ihre Anlagerisiken sind untrennbar mit der Haltedauer der Assets verknüpft.

Wann sind Wertschwankungen von belang?

Wertschwankungen sind nur von belang, wenn sie Zahlungsunfähigkeit verursachen oder das Anlagesubstrat irreversibel schädigen, sei dies durch Abschreiber auf korrupten Anlageinstrumenten, Zwangsliquidationen oder taktisch unglückliches Realisieren von Kapitalverlusten.

Die generelle Gleichsetzung von Volatilität mit Risiko ist eine unangebrachte, schädliche Verallgemeinerung. Vor dem Alter 60/59 haben mit wenigen Ausnahmen keine Vorsorgenehmer Anrecht auf Auszahlung ihres Pensionskassenkapitals und auch nach der Pensionierung verbleiben rund 2/3 der Deckungskapitalien in den Pensionskassen.

Ausserordentlich verlustreiche Option

Darum sind Wertschwankungen für die 2. Säule kein relevantes Risiko. Gleichfalls sind verlängerte Altersrenten keine Versicherungsfälle, die plötzlich oder unerwartet auftreten.

Das vom Regulator präferierte Primat der Ertragsglättung ist eine ausserordentlich verlust-reiche Option und wie der Aufbau von Schwankungsreserven nicht adäquat. Stattdessen sollte er den Pensionskassen ein Umfeld bereitstellen, wo sie unter Wahrung ihrer Autonomie und Unabhängigkeit die Solidaritäten pflegen und als kollektive Risikogemeinschaften mit dem Fokus auf hohe, nachhaltige Leistungen funktionieren können.

Unnötige Verteilungskämpfe

Der natürliche langfristige Anlagehorizont darf nicht durch unzeitige Transferzahlungen verkürzt werden. Der gesetzlich diktierte Übertrag der Vorsorgegelder von einer Vorsorgeeinrichtung auf die andere führt nur zu dauernden und unnötigen Verteilungskämpfen und unkontrollierten Umverteilungen.

 

 

 

 

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