Die Schweizer Finanzmarktaufsicht will mehr Kontrolle über die Rückstellungen von Rückversicherern, um den Schutz der Versicherten zu gewährleisten.

Sämtliche Rückversicherer haben gestern ein Rundschreiben der Finma erhalten. Im Schreiben sind Anforderungen zur Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen festgelegt. Diese Rückstellungen werden gebildet, um um Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern nachzukommen, die sich aus Versicherungsdeckungen ergeben.

Bisher bestehen für das Rückversicherungsgeschäft keine speziellen Regelungen über die Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen. Ungenügende Rückstellungen könnten jedoch die Solvenz von Versicherten gefährden. Bei den von der Finma gestellten Anfoderungen handelt sich um Grundsätze zur Bewertung, Dokumentation und Information sowie zum Prozess und zur Kontrolle der versicherungstechnischen Rückstellungen. Die Finma-Anhörung dauert bis zum 15. September. Bis 2012 soll das Rundschreiben umgesetzt werden.

Die vollständige Dokumentation zur Finma-Anhörung «Rückstellungen Rückversicherungen» finden Sie hier.

 

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