Die Zurich lanciert eine kapitalbildende Lebensversicherung, die sich besonders leicht an veränderte Lebensumstände anpasst.

Bei «Vorsorge Premium» kann der Versicherte zwischen der steuerprivilegierten Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (3b) wechseln. Wer zum Beispiel wegen Familiengründung oder einem längeren Auslandaufenthalt die Erwerbstätigkeit vorübergehend aufgibt, kann für diese Zeit in der Säule 3b vorsorgen.

Der Versicherte kann sogar die Prämienzahlungen mehrere Jahre lang aussetzen, ohne den Risikoschutz zu verlieren. «Vorsorge Premium erlaubt es dem Kunden, den Sparprozess und den Risikoschutz jederzeit optimal an seine Bedürfnisse anzupassen», sagt Thomas Steiger, Leiter Private Customers von Zurich Leben Schweiz.

Vor existenziellen Risiken geschützt

Mit regelmässigen Zahlungen – bereits ab 100 Franken im Monat – baut der Versicherte Kapital auf und ist gleichzeitig vor existenziellen Risiken geschützt. Bei Erwerbsunfähigkeit übernimmt die Zurich die Prämienzahlungen, so dass der Kunde sein Sparziel auf jeden Fall erreicht. Zudem lässt sich Vorsorge Premium mit einer Rente bei Erwerbsunfähigkeit und zusätzlichem Todesfallkapital ergänzen.

Der Versicherte profitiert von einer garantierten Verzinsung der Sparprämien von 1,75 Prozent und der Aussicht auf attraktive Renditen. «Mit den Überschüssen partizipieren die Kunden überproportional an Kursgewinnen des Aktienindex SMI», unterstreicht Thomas Steiger.

Anlageguthaben werden umgeschichtet

Zurich senkt dabei mit verschiedenen Massnahmen das Anlagerisiko. So schichtet Zurich das Anlageguthaben gegen Ende der Laufzeit automatisch in festverzinsliche Wertpapiere um.

Bereits zu Vertragsbeginn weiss der Kunde, welche Summe er mindestens nach Ablauf erhält. Zusätzlich profitiert er von den Garantien der Zürich Lebensversicherungsgesellschaft AG. Diese ist gesetzlich verpflichtet, dessen Ansprüche – sein Kapital, erworbene Zinsen – jederzeit sicherzustellen.

Sparkapital voll geschützt

Unabhängig von der Höhe der Einlage bleibt das Sparkapital auf diese Weise zu 100 Prozent geschützt. Die vollständige Deckung der Kundenansprüche gilt auch für die Beteiligung am Schweizer Aktienindex SMI.

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