Knappes Budget

Ein Grund dafür, dass sich die Verfahren in die Länge ziehen, könnte die Datenflut sein, der sich die Beamten in den USA vonseiten der Banken ausgesetzt sehen.

«Aus dem Programm kamen etwa 35‘000 Kundenbeziehungen mit US-Bezug mit Vermögenswerten im Gesamtbetrag von über 50 Milliarden Dollar zusammen, die es zu analysieren gilt», sagt William Sharp, Partner bei der US-Kanzlei Holland & Knight. «Die Task Force hat zudem nicht sehr viel Unterstützung, dafür ist das Budget zu knapp.»

Diese Datenflut stammt von denjenigen Instituten, die den Konflikt mit den USA bereits hinter sich gebracht haben. Das Selbstanzeige-Programm für Banken in der sogenannten «Kategorie 2» kam Ende 2016 zum Abschluss. 81 Banken zahlten bis zu 211 Millionen Dollar, um mit ihrer Vergangenheit abzuschliessen.

Teure Versäumnisse

Von denjenigen Banken, gegen die schon vor dem Start des US-Programms im Sommer 2013 eine Untersuchung am Laufen war, wurde die Credit Suisse (CS) am stärksten zur Kasse gebeten: 2,5 Milliarden Franken und ein Schuldeingeständnis kostete die Beihilfe zur Steuerhinterziehung das Unternehmen im Frühling 2014.

Bei all diesen Settlements war es Bedingung, dass die Banken alle ihre US-Beziehungen offenlegen. Versäumnisse können teuer werden: Lombard Odier musste vor einem halben Jahr 5,3 Millionen Franken nachzahlen, weil nicht auf Anhieb alle entsprechenden Konten offengelegt worden waren.

Ein weiterer Grund für den langsamen Fortgang der Verhandlungen könnte sein, dass die amerikanischen Behörden sehr darum bemüht seien, die Schweizer Datenschutzgesetze einzuhalten, erklärt Sharp. Dadurch verlangsame sich allerdings die Beschaffung von Informationen, weil alles über offizielle Kanäle abgewickelt werden muss.

Amerikaner mit Augenmass

Doch auch auf der Seite der Banken kann ein Grund für die Verzögerung liegen. So schreibt Pictet in seinem Statement auf der Website, die Bank habe «Informationen und Unterlagen bereitgestellt, die ihres Erachtens die Einhaltung der geltenden rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen aufzeigen».

Sollte das US-Justizdepartement nicht derselben Ansicht sein, könnte das die Verhandlungen in die Länge ziehen. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass die Busse noch einer Bank das Genick bricht, wie 2013 der St. Galler Privatbank Wegelin & Co.

«Grundsätzlich haben die letzten abgeschlossenen Verfahren gezeigt, dass das DoJ Augenmass zeigte und die etablierten Richtlinien konsequent angewandt hat» sagt Alfred Mettler, Finance-Professor an der University of Miami. «Von daher ist zwar die Bussenhöhe nicht abschätzbar, aber die Berechnungsweise ist gegeben.»

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