Im US-Steuerstreit deutet einiges darauf hin, dass sich die Einigung der Schweizer Banken mit den US-Behörden ihrem Ende nähert. Dennoch steht für Bankangestellte weiterhin ein Härtefallfonds zur Verfügung.

Im Rahmen des im August 2013 gestarteten Programms zur Beilegung des Steuerstreits zwischen den USA und der Schweiz haben verschiedene Banken den amerikanischen Behörden Mitarbeiterdaten ausgeliefert. Dieses Vorgehen brachte manche der betroffenen Angestellten in eine äusserst unangenehme Situation, die in vielen Fällen nach wie vor offen ist. 

Vor diesem Hintergrund haben die Sozialpartner der Schweizer Bankbranche (der Verband Arbeitgeber Banken, der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) sowie die Schweizerische Bankiervereinigung als Dachverband der hiesigen Banken) vor gut zwei Jahren einen sogenannten Härtefallfonds eingerichtet.

Bis zum letzten Deal

Insgesamt hat der Verband bis heute ein paar Dutzend Gesuchen entsprochen, wie SBPV-Präsident Peter-René Wyder auf Anfrage von finews.ch erklärte. Anfänglich sei die Verunsicherung unter den Beschäftigten sehr gross gewesen; in vielen Fällen hätten aber auch Beratungen die jeweilige Situation klären können.

Den Fonds werde es solange geben, bis die letzte Bank einen Deal mit den US-Behörden abgeschlossen habe, so Wyder weiter. Auf eine Einigung in der Kategorie-1-Banken warten noch die Basler Kantonalbank, die Liechtensteinische Landesbank (Schweiz), wobei diese abgewickelt wird, sowie die Privatbanken Pictet und Rahn+Bodmer. Unklar ist zudem der Stand der Verhandlungen mit der HSBC Schweiz und den beiden israelischen Instituten Hapoalim und Mizrahi. 

Gesuche abgewiesen habe man keine, sagte Wyder. Ein Anspruch bestehe nur für persönliche Schwierigkeiten, nicht aber für Anwaltskosten.

Von Datenlieferungen betroffen

Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind alle aktuellen und ehemaligen Beschäftigten von Schweizer Banken, die von Datenlieferungen aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom April 2012 oder aufgrund des Programms der US-Behörden von 2013 betroffen sind. Gemäss Vereinbarung lassen sich Ansprüche geltend machen, wenn dem Gesuchsteller wegen der erfolgten Datenlieferung persönliche, familiäre, finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten erwachsen, wie der SBPV schreibt, wo man auch das Gesuch einreicht.

Der Maximalbetrag pro Anspruchsteller beträgt 10'000 Franken. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Situation kann ein Gesuchsteller allerdings ein zweites Mal Ansprüche anmelden, wie es weiter heisst. Die Schwierigkeiten können folgender Natur sein:

Persönliche/familiäre Schwierigkeiten

  • Schwierigkeit, den Kontakt zu Angehörigen aufrecht zu erhalten.
  • Schwierigkeit, Betreuungspflichten wahrzunehmen.
  • Krankheit (mit oder ohne Reduktion der Erwerbsfähigkeit).

Finanzielle Schwierigkeiten

  • Grosse Reduktion des Einkommens (> als 20 Prozent)
  • Mühe, laufende finanzielle Verpflichtungen zu begleichen (etwa Hypothek), auch bei einer kleinen Reduktion des Einkommens.
  • Zusätzliche finanzielle Verpflichtung als Konsequenz der Datenlieferung und/oder eines Jobwechsels (längerer Weg zur Arbeit, Weiterbildung, neue Spesen für Kinderbetreuung, medizinische Kosten).

Wirtschaftliche Schwierigkeiten

  • Arbeitslos
  • Neuer Job mit weniger Lohn

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
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