Kontaktlose Vermögen: Die eigentliche Arbeit beginnt mit der Suche
Banken, Versicherungen und Pensionskassen müssen verlorene Kundenkontakte wiederherstellen. Die Instrumente dafür stehen bereit. Entscheidend ist, dass die Institute sie konsequent nutzen, um Vermögenswerte ihren rechtmässigen Eigentümern zuzuführen, schreibt Thomas Borer in seinem Meinungsbeitrag für finews.first.
Was geschieht, wenn der Kontakt zwischen einem Finanzinstitut und seinen Kunden abbricht?
Als ich in den 1990er-Jahren die vom Bundesrat eingesetzte Task Force «Schweiz – Zweiter Weltkrieg» leitete, beschäftigte mich diese Frage intensiv. Sie stand am Ursprung einer der grössten aussenpolitischen Krisen der Schweiz. Banken, jüdische Organisationen sowie Politiker auf beiden Seiten des Atlantiks stritten fortan darüber, ob unsere Banken nach dem Krieg genug unternommen hatten, um die Eigentümer nachrichtenloser Vermögenswerte oder deren Erben zu identifizieren.
Neues Bewusstsein geschaffen
Die damalige Krise hat den Umgang der Schweiz mit nachrichtenlosen Vermögenswerten nachhaltig geprägt. Neben der – wichtigen und notwendigen – politischen Aufarbeitung schuf sie ein Bewusstsein dafür, dass Finanzinstitute eine besondere Verantwortung tragen, wenn der Kontakt zu Kundinnen und Kunden verloren geht. Daraus entstanden schrittweise klare Regeln und ein systematischer Umgang mit kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerten.
«Heute gehört die angemessene Suche nach Berechtigten zu den festen Aufgaben von Banken.»
Bereits 1995 erliess die Schweizerische Bankiervereinigung erste Richtlinien für solche Fälle. Mit der Revision des Bankengesetzes und der Bankenverordnung im Jahr 2015 sowie den von der Finma anerkannten Richtlinien der Bankiervereinigung wurde die Thematik schliesslich auf Gesetzesstufe verankert.
Heute gehört die angemessene Suche nach Berechtigten zu den festen Aufgaben von Banken, und auch andere Finanzinstitute wie Versicherungen oder Pensionskassen haben, aus wirtschaftlichen oder Reputationsgründen, ein Interesse daran, die rechtmässigen Besitzer mit den ihnen zustehenden Vermögenswerten oder Leistungen zusammenzuführen.
Allerdings scheinen nicht alle Vorsorgeeinrichtungen gleich fortschrittlich zu sein. Der SRF-«Kassensturz» berichtete jüngst von rund 960’000 kontaktlosen Konten mit einem Volumen von 6,75 Milliarden Franken, die bei der Auffangeinrichtung BVG verwaltet werden, ohne dass angemessene Anstrengungen unternommen werden, die rechtmässigen Besitzer ausfindig zu machen.
Schweizer Lösung gilt als internationaler Standard
Für Banken gilt ein Vermögenswert laut Gesetz nach zehn Jahren ohne dokumentierten Kundenkontakt als nachrichtenlos. Fünfzig Jahre später müssen Banken Guthaben von mehr als 500 Franken sowie Vermögenswerte unbekannten Werts öffentlich publizieren. So erhalten Eigentümer und Erben eine letzte Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Meldet sich niemand, fallen die Vermögenswerte an den Staat.
Ergänzend hat die Bankiervereinigung bereits Mitte der 1990er-Jahre eine zentrale Anlaufstelle beim Bankenombudsman geschaffen. Berechtigte können dort nach kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerten suchen, sofern sie einen entsprechenden Anspruch glaubhaft machen können. Auch dies hat dazu beigetragen, dass die Lösung im Schweizer Bankensektor bis heute als internationaler Standard gilt.
Recherchemöglichkeit ist eingeschränkt
Damit ist der rechtliche Rahmen beschrieben. Und bei der Identifikation kontakt- und nachrichtenloser Vermögenswerte wurden in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Fortschritte erzielt. Klare Prozesse und technische Möglichkeiten sorgen heute dafür, dass solche Fälle systematisch erkannt und erfasst werden.
Die eigentliche Herausforderung liegt heute nicht mehr in der Erkennung und Erfassung sondern in der Lokalisierung und Verifikation der Berechtigten. Die verfügbaren Informationen sind häufig viele Jahre alt. Eigentümer sind verstorben, viele der berechtigten Erben leben im Ausland, Familienverhältnisse haben sich verändert und Nachweise fehlen oder sind nur schwer zugänglich. Gleichzeitig zählt diese Form der Recherche weder bei Banken noch bei Versicherungen oder Pensionskassen zum eigentlichen Kerngeschäft und ist zudem durch regulatorische Vorgaben, etwa das Bankkundengeheimnis, eingeschränkt.
Professionalisierung der Branche
Finanzinstitute greifen deshalb vermehrt auf spezialisierte Dienstleister zurück, die sich auf die Lokalisierung und Verifizierung von Eigentümern, Erben und berechtigten Personen konzentrieren. In der Schweiz haben sich in den vergangenen Jahren Anbieter wie FAST Search AG, Sogeni SA und Key Findings GmbH etabliert. Sie übernehmen die Suche, verifizieren die Existenz der Berechtigten und stellen den Kontakt wieder her.
«Der Erfolg misst sich nun daran, ob die Finanzinstitute die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen.»
Die zunehmende Professionalisierung der Branche zeigt sich auch in den erzielten Ergebnissen. «Über die letzten Jahre konnten wir auf dem Schweizer Finanzplatz einen Standard in der Zusammenarbeit kreieren, der international Schule macht», sagt Kurt Fröhlicher, Geschäftsführer der FAST Search AG. Die Spezialisierung erlaube es seinem Team, über 80 Prozent der Suchfälle weltweit selbst innerhalb enger Zeitvorgaben erfolgreich abzuschliessen. Für viele rechtmässig Berechtigte bedeute dies eine freudige Überraschung, da sie Vermögenswerte oder Ansprüche wiederentdeckten, von denen sie keine Kenntnis mehr gehabt hatten. Gleichzeitig leiste dieser Prozess einen Beitrag zur guten Reputation des Schweizer Finanzplatzes.
Diese Professionalisierung hat wesentlich dazu beigetragen, dass die regulatorischen Vorgaben heute wirksamer umgesetzt werden können als noch vor wenigen Jahrzehnten. Die notwendigen Strukturen und Instrumente stehen heute zur Verfügung. Aus einer Pflicht ist ein systematischer Prozess geworden, der die Chancen erhöht, Vermögenswerte ihren rechtmässigen Eigentümern zuzuführen. Der Erfolg misst sich nun daran, ob die Finanzinstitute die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen, ihrer Verantwortung konsequent nachkommen und die Bestände systematisch reduzieren.
Thomas Borer ist ein Unternehmensberater, Lobbyist und ehemaliger Diplomat. Er leitete von 1996 bis 1999 die Task Force Schweiz – Zweiter Weltkrieg. Anschliessend war er bis 2002 Botschafter der Schweiz in Deutschland.
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«Aus einer Pflicht ist ein systematischer Prozess geworden, der die Chancen erhöht, Vermögenswerte ihren rechtmässigen Eigentümern zuzuführen»: Thomas Borer. (Bild: Maren Kindler)













