Mit dem Straf-Obolus hätten Steuerhinterzieher die Amnestie noch nicht erreicht. Das Steuerabkommen ist für Österreichs Bevölkerung mit Fallen gespickt.

Mit der bevorstehenden Übereinkunft will Österreich an Schwarzgeld in der Schweiz kommen. Bis zu eine Milliarde Euro könnte der Fiskus so einnehmen. Das Abkommen bevorzugt jedoch «Hardcore-Hinterzieher».

Ein österreichischer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater hat mit dem österreichischen «WirtschaftsBlatt» die zehn wichtigsten Fragen zum Abkommen ausgearbeitet. Er will insbesondere aufzeigen, dass sich Hinterzieher in vielen Fällen nicht zurücklehnen und ihre Tat nach Zahlung der Einmalabgeltung als erledigt betrachten können.

Hier die zehn wichtigsten Fragen zum Abkommen:

  1. Welches sind die Eckpunkte des Abkommens?

Vom unversteuerten Vermögen wird 2013 in der Schweiz ein Teil (15 bis 38 Prozent) abgezogen: Das ist die «Einmal-Abgeltung», nach deren Abzug eine «Amnestie» eintritt. Umfasst davon sind Einkommen-(ESt), Umsatz- (USt), Erbschafts-und Schenkungssteuer, nicht aber die Körperschafts- (KÖSt) sowie die Versicherungssteuer. Als Alternative zur Einmal-Abgeltung steht Steuerflüchtlingen eine «freiwillige Meldung» offen, die die Schweizer Bank dem heimischen Fiskus erstattet. Auch für die Zukunft muss entschieden werden, ob die Abgaben abgebucht werden sollen oder der Steuerpflichtige eine Meldung erstatten lässt und Abgaben selbst deklariert.

  1. Was passiert, wenn man die Bank eine «freiwillige Meldung» erstatten lässt?

Die Bank übermittelt dem heimischen Fiskus Daten – faktisch kommt der Steuerpflichtige später nicht umhin, in Österreich eine Selbstanzeige zu erstatten (das könnte er ohnehin stets tun). Die Folge: ein normales Veranlagungsverfahren (Zeitraum: ab 2003).

  1. Sind von dem Abkommen auch Krankenkassenbeiträge erfasst?

Nein. Eine Strafe etwa wegen Sozialbetrugs ist nach wie vor möglich, wenn die Krankenkasse von der Tat erfährt.

  1. Was ist steuerlich günstiger –  der Weg zum Finanzamt oder die anonyme Einmal-Abgeltung?

Steuersünder, die Geld in Österreich verdient (und versteuert) und später in der Schweiz angelegt haben, werden vermutlich mit einer Selbstanzeige zu einem niedrigeren Steuersatz kommen, da die pauschale Abgeltung höher sein wird. Jene, die jährlich in Österreich Geld schwarz verdient und in die Schweiz transferiert haben (es geht hier meist um ESt, USt), werden mit der Pauschalabgeltung günstiger kommen. Das Abkommen bevorzugt somit diese «Hardcore-Hinterzieher».

  1. Was macht in der Praxis das Gros der Fälle aus – konservative Anleger oder «Hardcore-Hinterzieher»?

Die meisten Klienten waren Familien, die in der Nachkriegszeit Geld in der Schweiz veranlagten und Erträge in die ESt-Erklärung einbeziehen hätten müssen.

  1. Welche Fallen gibt es, da etwa die KÖSt vom Abkommen nicht umfasst ist – wie sollte der Steuerpflichtige hier reagieren?

Verdeckte Gewinnausschüttungen etwa von GmbHs sind ein Problem, da sie vom Abkommen und somit von der Amnestie nicht umfasst sind: Die Steuerstraftat wird somit nicht getilgt. Nur mit einer Selbstanzeige kann dieser rechtswidrige Zustand saniert werden. Sonst bestünde die Gefahr, dass einerseits die Einmal-Abgeltung abgebucht wird, eine Straffreiheit aber trotzdem nicht vollständig (z. B. nicht für die KÖSt, für die USt schon) eintritt. Daher führt – um ein Steuerverfahren im Inland zu vermeiden, das auch teurer kommt als die Einmal-Abgeltung – an der Selbstanzeige kein Weg vorbei.

  1. Welche Art von «Vermögen» wird vom Abkommen erfasst, welche Unschärfen gibt es?

Es wird nur jenes Geld erfasst, das sich sowohl Ende 2010 als auch Anfang 2013 bei einer Schweizer Bank befindet. Nicht umfasst sind etwa Vermögensgegenstände, die in Schliessfächern liegen (etwa Gold). Wurde etwa Schwarzgeld in Gold angelegt und in der Schweiz gelagert, gibt es keine Amnestie.

  1. Was passiert, wenn Geld noch 2012 aus der Schweiz abgezogen wird?

Banken können, falls sie den Verdacht haben, dass es sich hier um Schwarzgeld handelt, zu Beitragstätern bei Finanzdelikten werden. Die Schweiz muss gemäss dem Abkommen die zehn beliebtesten «Fluchtdestinationen» melden – weitere Recherchen des Fiskus in diesen Ländern sind zu erwarten. Das «Ausfliegen» grosser Geldmengen in bar kann zu hohen Strafen führen – nebst einer Meldung an den Fiskus.

  1. Das Geld wurde in der Schweiz belassen und die Abgeltung abgebucht. Danach folgt eine Steuerprüfung. Was wird passieren?

Wenn zwischen April 2012 und Mai 2013 die Finanzbehörde Verfolgungshandlungen vornimmt oder die Tat entdeckt, die in Zusammenhang mit dem Geld in der Schweiz steht, dann soll nicht bestraft werden – das ist eine Art «Moratorium»(vorausgesetzt, das Abkommen tritt wie vorgesehen in Kraft). Eine rechtlich ungeklärte Frage ist, wenn das Finanzamt nicht den Steuerflüchtling selbst verfolgt, sondern im Rahmen einer Betriebsprüfung die Schwarzgeldtransfers entdeckt. Dem Vernehmen nach hat das Finanzministerium kein grosses Verfolgungsinteresse bekundet. Aber: Sobald die Steuerdelikte eine Gerichtszuständigkeit (bei höheren zu zahlenden Summen) begründen, ist der Staatsanwalt am Zug.

  1. Wie gross ist der Ansturm auf die Steuerberatungskanzleien?

Bereits jetzt ist ein deutlicher Anstieg der Zahl der Beratungen bemerkbar. Der grosse Run auf die Steuerberater wird vermutlich gegen Jahresende einsetzen.

Welche Schweizer Privatbank bietet an der Börse nun das grösste Potenzial?
Welche Schweizer Privatbank bietet an der Börse nun das grösste Potenzial?
  • Julius Bär, weil der Kurs seit dem Signa-Debakel genügend gesunken ist.
    20.26%
  • Vontobel, weil das Unternehmen 2024 die Wende im Asset Management schaffen wird.
    8.75%
  • EFG International, weil die Bank keinerlei interne Probleme bekundet und stark wächst.
    14.93%
  • UBS, weil die Grossbank auch als Privatbank enormes Potenzial bietet.
    46.27%
  • Banque Cantonale Vaudoise, weil sie unter den Kantonalbanken ein grosses Private Banking anbietet.
    9.78%
pixel