In ihren jüngsten Anpassungen der Sanktionen gegen russische Personen hat die EU einen Weg hin zur Beschlagnahmung von Vermögen eingebaut. Der vorgesehene Mechanismus lässt Assoziationen zu einem englischen Kinderreim aufkommen.

«Finders keepers – losers weepers», so tönt es üblicherweise auf einem englischen Schulhof, wenn ein verlorengegangenes herrenloses Objekt von einem Kind gefunden wird. Heisst: «Was ich finde, behalte ich auch, gleich wem es gehören mag».

Im Rahmen des jüngsten Massnahmenpakets der EU müssen sanktionierte Russen ihr Vermögen in den Ländern der Europäischen Union offenlegen. Wer dagegen verstösst muss damit rechnen, dass die nicht deklarierten Vermögenswerte beschlagnahmt werden, wie die Nachrichtenagentur «Bloomberg» (Artikel bezahlpflichtig) berichtet.

Zusätzliche Sicherheiten

Die Vorschriften sind Teil eines Massnahmenpakets, das die EU am Donnerstag verabschiedet hat. Dabei wurde auch ein Verbot russischer Goldeinfuhren erlassen sowie neue Handelsbeschränkungen für Schlüsseltechnologien. Zudem wurden Korrekturen früherer Sanktionen vorgenommen, die sicherstellen sollen, dass sich die Beschränkungen nicht auf den Handel mit Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen auswirken.

Die EU hat keine Sanktionen gegen Lebensmittel und andere lebenswichtige Güter verhängt, und nach offiziellen Angaben gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass ihre Massnahmen den Warenverkehr mit diesen wichtigen Gütern auch nur indirekt behindert haben könnten. Bei den Korrekturen gehe es darum, zusätzliche Sicherheiten zu bieten, sagte ein EU-Beamter.

Höchst kostspielig

Natürliche und juristische Personen, die in die EU-Sanktionsliste aufgenommen werden, müssen den zuständigen Behörden Informationen über Gelder oder andere wirtschaftliche Ressourcen, wie z. B. Eigentum, das sie in Europa besitzen oder kontrollieren, zur Verfügung stellen. Wird dies nicht getan, gilt dies als Umgehung der Sanktionen der EU.

Nach der derzeitigen EU-Regelung werden mit Sanktionen belegte Vermögenswerte eingefroren, was bedeutet, dass sie nicht verwendet werden können. Wenn die Sanktionen auslaufen, werden die Vermögenswerte wieder freigegeben. Die Verwaltung eingefrorener Guthaben ist für die Mitgliedstaaten zudem kostspielig.

Rechtsgrundlage für Beschlagnahme

Die EU hat nach Möglichkeiten gesucht, ihre Befugnisse zu erweitern, um Vermögenswerte beschlagnahmen zu können, anstatt sie einzufrieren, so dass diese Vermögenswerte beispielsweise für den Wiederaufbau der Ukraine nach dem Krieg verwendet werden könnten.

Zu den Optionen, die auf dem Tisch liegen, gehört der Vorschlag, die Umgehung von Sanktionen zu einem Verbrechen zu machen und damit die Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme von Vermögenswerten zu schaffen.

Anreiz für sanktionierte Personen

Wenn Einzelpersonen gegen die Sanktionsverordnung verstossen, könnten sie im Prinzip strafrechtlich verfolgt werden, sagte ein anderer EU-Beamter. Jegliche Massnahmen würden von den Mitgliedstaaten abhängen und letztlich von den nationalen Gerichten entschieden.

Das könnte aber zur Beschlagnahmung von nicht gemeldeten Vermögenswerten führen, so der Beamte. Der Schritt sei auch als Anreiz für sanktionierte Personen gedacht, ihr Vermögen selbst zu melden.

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