Die kürzliche Razzia bei deutschen UBS-Kunden hat über 200 Millionen Euro an hinterzogenen Steuern zutage gefördert. Ermittelt wird auch gegen UBS-Mitarbeiter. 

Am 12. November hatten Steuerfahnder in ganz Deutschland Firmen und Privathäuser von deutschen Kunden der UBS. Betroffen waren Verdächtige, die Steuern hinterzogen haben sollen, sagte damals der zuständige Bochumer Oberstaatsanwalt.

Nun liefert die Staatsanwaltschaft Bochum in einer Mitteilung interessante Details nach: Die Ermittlungsverfahren wurden demnach auf Grund eines Datenträgers eingeleitet, den die Finanzverwaltung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen gekauft hatte.

Dieser enhalte nähere Angaben zu «rund 750 Stiftungen und 550 Fällen sonstiger Kapitalanlagen mit einem Anlagevolumen von insgesamt mehr als 3,5 Milliarden Franken», wie die Staatsanwaltschaft schreibt. In 135 Fällen sei bereits zuvor Selbstanzeige erstattet worden.

Auf diese Angaben ist in der Schweiz als erstes «Handelszeitung Online» gestossen.

Auf Grundlage dieser Daten wurden in den vergangenen Wochen rund 115 Stiftungsfälle untersucht. «An dieser ersten Massnahme, die Kunden aus Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen betraf, waren mehrere Staatsanwälte und rund 80 Steuerfahnder beteiligt», heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Bochum weiter.

74 Millionen Euro verjährt

Die betroffenen UBS-Kunden haben nach vorläufiger Berechnung der Staatswaltschaft durch das Verschweigen ihrer Vermögensanlagen bei der UBS und der anfallenden Kapitalerträge Steuern in Höhe von etwa 204 Millionen Euro hinterzogen. Nur 130 Millionen davon dürften jedoch «strafbefangen» sein.

«Für diese 130 Millionen Euro ist noch keine Verjährung eingetreten», erklärt Oberstaatsanwältin Cornelia Kötter auf Nachfrage von «Handelszeitung Online». So könnten die entsprechenden Bankkunden für dieses Gelder strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Die übrigen rund 74 Millionen Euro seien dagegen verjährt. Für sie können die Finanzämter zwar noch Steuern nachfordern, die Kunden jedoch nicht mehr von der Staatsanwaltschaft belangt werden, so Kötter.

Auch UBS-Mitarbeiter im Visier

Interessant mit diesen jüngsten Informationen ist überdies, dass nun offenbar auch ermittelt wird, ob und inwieweit die Mitarbeiter der UBS den Kunden bei der Steuerhinterziehung behilflich waren.

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