Die ZKB will mehrere Punkte des Kantonalbank-Gesetzes ändern – und dabei unter anderem die Staatsgarantie mit rund 20 Millionen Franken abgelten.

Die Zürcher Kantonalbank beantragt beim Kantonsrat eine Erhöhung des Dotationskapital-Rahmens um 2 Milliarden Franken. Damit sollen die Eigenmittel gestärkt werden. Gleichzeitig strebt die Zürcher Kantonalbank eine Teilrevision des Kantonalbankgesetzes von 1997 an, um dem veränderten regulatorischen Umfeld Rechnung zu tragen.

Ausserdem legt die Zürcher Kantonalbank dem Kantonsrat ein Reglement über das Wahlverfahren sowie Vorschläge für Anpassungen bei den Entschädigungen der Mitglieder des Bankrates vor.

Dotationskapital seit 1994 unverändert

Das Dotationskapital der Zürcher Kantonalbank liegt seit 1994 unverändert bei 1,925 Milliarden Franken. Seither konnte die Bank ihre Eigenmittel laufend erhöhen. Ende 2010 überstiegen die Eigenmittel der Zürcher Kantonalbank die damaligen regulatorischen Vorgaben um 2,4 Milliarden Franken. Und mit einer Eigenmittelquote von 14,2 Prozent erfüllt die Kantonalbank die neuen Finma-Anforderungen ebenfalls.

Nur: Durch die verschärften Richtlinien wurde der vormals vorhandene Eigenmittelüberschuss nahezu vollständig wegreguliert. Die ZKB will folglich die strategischen Reserven in gleichem Umfang sukzessive wieder aufbauen – deshalb der Antrag an den Kantonsrat, den Dotationskapital-Rahmen um 2 auf 4,5 Milliarden Franken zu erhöhen. 

Teilrevision

Weiter will die Bank eine Teilrevision des Kantonalbankgesetzes. Damit ihr Dotationskapital weiterhin als hartes Eigenkapital anerkannt wird, darf es inskünftig nicht mehr mit einem Zins abgegolten werden. Das Gesetz solle entsprechend revidiert werden.

Weitere Revisionspunkte für die ZKB sind:

  • Keine Bevorzugung des Kantons bei der Gewinnausschüttung, dafür Abgeltung der Staatsgarantie – wobei die ZKB den jährlichen Wert der Staatsgarantie auf rund 20 Millionen Franken beziffert.
  • Weitere geograpische Ausbreitung: Die Bank soll auch physisch in Form von rechtlich und organisatorisch unselbständigen Zweigniederlassungen ausserhalb der Kantonsgrenzen präsent sein können. Allerdings, so die Mitteilung: «Derzeit hegt die Zürcher Kantonalbank keinerlei Pläne, ausserhalb des Kantons Zürich Zweigniederlassungen zu eröffnen.»

Weiter hat der Bankrat Anforderungsprofile für zukünftige Bankräte sowie einen einheitlichen Prozess für das Wahlverfahren erarbeitet.

Anpassung des Entschädigungsreglements

Dabei beantragt der Bankrat dem Zürcher Kantonsrat eine Anpassung des Entschädigungsreglements – und damit eine Erhöhung. Laut der Mitteilung sollen heutigen Entschädigungen «nur moderat» erhöht werden.

«Die Zürcher Kantonalbank liegt mit den neuen Entschädigungsansätzen immer noch deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Mitbewerber», so die Begründung.

Die ganze Mitteilung der ZKB

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