Nichts da mit höheren Entschädigungen, Vorsicht bei der Expansion: Die zuständige Parlaments-Kommission in Zürich schlägt der ZKB mehrere Wünsche ab.

Die zuständige ZKB-Spezialkommission hat ihre Beratungen zu den Anträgen des Bankrates abgeschlossen. Eine Mehrheit ist dabei nicht bereit, das Dotationskapital wie von der ZKB gewünscht zu erhöhen.

Um den verschärften Eigenmittelanforderungen zu genügen, wollte die Bank eine Steigerung um 2 Milliarden auf 4,5 Milliarden Franken. Der Ausschuss des Kantonsparlaments befand nun, dass lediglich eine Erhöhung des Dotationskapitals um 0,5 Milliarden – also auf insgesamt 3 Milliarden – gewährt werden solle.

Zurückgewiesen werden soll ferner das vorgeschlagene Reglement für die Abgeltung der Staatsgarantie; eine Mehrheit wünscht eine neue Formel zur Berechnung des Wertes dieser Garantie.

Obendrein soll auf den Antrag auf höhere Entschädigungen für die Mitglieder des Bankpräsidiums und des Bankrates nicht eingetreten werden. Lediglich eine Minderheit der Kommission war bereit, auf das Thema überhaupt einzugehen, aber auch sie erachtete lediglich eine moderate Anpassung der Zahlungen für nebenamtliche Bankaufseher als wünschbar.

ZKB muss sich beschränken

Klar wurde auch, dass die ZKB in gewissen Grenzen gehalten werden soll. Die Kommission will laut ihrer Mitteilung mehrheitlich am Grundsatz festhalten, dass der Geschäftsbereich in erster Linie der Wirtschaftsraum Zürich bleibt. Entgegen dem Wunsch des Bankrates will sie der ZKB nicht den Auftrag erteilen, der geografischen Risikodiversifikation Rechnung zu tragen.

Geschäfte in der übrigen Schweiz und im Ausland sollen aber zulässig sein, wenn sie «keine unverhältnismässigen Risiken verursachen und die Befriedigung der Geld- und Kreditbedürfnisse im Kanton nicht beeinträchtigen». Zweigniederlassungen in der übrigen Schweiz sollen ebenfalls zulässig sein, im Ausland jedoch nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass diese regulatorisch erforderlich werden.

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