Der drittgrösste Aktionär der Credit Suisse kritisiert das einschüchternde Vorgehen der US-Regierung gegen die Schweizer Grossbank aufs Schärfste.

Verschiedene Medien spekulieren über Gerüchte, dass die Credit Suisse (CS) nach der Schuldanerkennung eines Schweizer Treuhänders, der vor einem US-Gericht vom US-Justizdepartement (Department of Justice, DoJ) angeklagt worden ist, nun selbst eine Strafverfolgung befürchten müsse.

Der beschuldigte Treuhänder hat zugegeben, zwischen 1997 und 2011 amerikanischen Steuerpflichtigen geholfen zu haben, Einkommen und Vermögen auf Konten von Scheingesellschaften versteckt zu haben.

Bruch mit der bisherigen Praxis

Obwohl der Name Credit Suisse nicht explizit genannt wurde, ist unschwer zu erkennen, dass es sich dabei um die CS handelt. Immerhin hat der Treuhänder eng mit der Schweizer Bank gearbeitet und war in den neunziger Jahren auch Mitarbeiter einer CS-Tochtergesellschaft.

Eine strafrechtliche Anklage gegen die Credit Suisse wäre in der Tat ein Bruch mit der bisherigen Praxis der amerikanischen Behörden. Vieles deutet indessen darauf hin, dass die US-Behörden eine neue Strategie eingeschlagen haben.

Einschüchterungsstrategie?

Das drohende Strafverfahren könnte Teil einer einschüchternden Strategie des DoJ sein, letztlich einen finanziell möglichst hohen Vergleich zu erzielen. Dieser Überzeugung ist zumindest einer der grössten Aktionäre der Credit Suisse – und es ist erst noch ein Amerikaner.

«Die Regierung hat hier einen grossen Vorteil – und kann all diese Angst in den Markt werfen und versuchen, uns Aktionäre und Mitarbeiter dazu zu bewegen, das Management zu einem Vergleich zu drängen», sagte David Herro (Bild), Investmentchef bei Harris Associates aus Chicago, am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur «Bloomberg»

Drittgrösster CS-Aktionär

Harris Associate ist eine Tochter von Natixis und war Ende 2013 mit einem Anteil von 5,1 Prozent drittgrösster Aktionär der Credit Suisse.

Im Fall der Credit Suisse ermitteln die US-Behörden bereits seit 2011, ob die Schweizer Grossbank Amerikanern bei der Steuerhinterziehung geholfen hat. Eine strafrechtliche Anklage wäre insofern ein Bruch mit der geltenden Praxis, als dass bisher meist Vergleiche mit jenen Banken ausgehandelt wurden, die für das Finanzsystem relevant sind.

Kritik aus der Politik

Wie «Bloomberg» weiter feststellt, wurden frühere Ermittlungen in den USA jeweils durch so genannte Nichtverfolgungs-Vereinbarungen oder Vereinbarungen über eine Aussetzung der Strafverfolgung beigelegt.

Diese Vereinbarungen sind allerdings unter Beschuss von einigen Politikern geraten. Sie kritisierten, dass die Banken für ihre Verstösse nicht zur Rechenschaft gezogen würden.

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