Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in Deutschland hat eine Klage gegen Julius Bär beim Bezirksgericht Zürich eingereicht. Es geht um mehr als 100 Millionen Franken. 

Nachdem wie bereits berichtet die Bank Julius Bär seitens der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), der für die Verwaltung der Vermögen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zuständigen deutschen Behörde, über den Betrag von rund 110 Millionen Franken plus seit dem Jahr 2009 aufgelaufene Zinsen betrieben worden ist, hat die BvS nun Klage beim Bezirksgericht Zürich eingereicht, wie das Zürcher Finanzinstitut am Montag mitteilte.

Die Ansprüche belaufen sich auf rund 100 Millionen Franken zuzüglich Zins seit 1994 (mit gewissen Limiten). Die BvS macht im Wesentlichen geltend, die ehemalige Bank Cantrade (welche die Bank Julius Bär durch die Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst von der UBS im Jahre 2005 ebenfalls akquiriert hatte) habe zwischen 1989 und 1992 nicht autorisierte Geldbezüge vom Konto einer durch ehemalige DDR-Beamte gegründeten Aussenhandelsgesellschaft zugelassen.

Die Bank bestreitet die Forderungen der BvS und hat Massnahmen zum Schutze ihrer Interessen getroffen. Zusätzlich wurden die Forderungen der BvS unter den im Rahmen mit der Übernahme der Bank Cantrade abgeschlossenen Transaktionsvereinbarung erhaltenen Zusicherungen im Jahre 2005 gegenüber der Verkäuferin angezeigt.

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