Die Finanzaufsicht stellte in ihren Untersuchungen zum Devisen-Skandal bei der UBS «untolerierbare» Zustände fest. Jetzt straft sie dort, wo es besonders schmerzt.

Tatort Opfikon: Im grossen Handelsraum der UBS in der Zürcher Vorortsgemeinde wurde wiederholt und über längere Zeit versucht, Devisen- und Edelmetallkurse zu manipulieren. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) nach Ermittlungen, die seit dem Herbst 2013 laufen. Vorgefunden hat die Aufsicht «untolerierbare Handlungsweisen».

Verstoss gegen die Gewähr

Nun greift sie durch. Gegen elf involvierte Personen werde ein Enforcement-Verfahren eröffnet, wie die Aufsicht weiter mitteilte. Zudem stellt sie fest, dass die UBS aufgrund des Verhaltens ihrer Mitarbeitenden sowie der Verletzung der Organisationsvorschriften schwer gegen die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit verstossen habe.

Deshalb zieht sie bei der Grossbank eine Busse von 134 Millionen Franken ein.

Zwei Jahre Bonus-Strafe

Das Sündenregister, das die Finma-Untersuchungen in Opfikon ZH zutage fördern, ist lang: Manipulierte Stop-Loss-Aufträge, Front-Running, Spekulation auf Kosten von Kunden, Weitergabe von vertraulichen Kunden-Informationen.

Die UBS kooperiert nach eigenen Angaben voll mit der Aufsicht; in der Compliance habe sie bereits weitreichende Verbesserungen vorgenommen. Dennoch setzt die Finma der Grossbank jetzt noch einen Prüfbeauftragten in den Nacken.

Zudem traktiert die Aufsicht die UBS-Devisenhändler mit einer Kollektivstrafe: Für den globalen Devisen- und Edelmetallhandel beschränkte sie die maximale jährliche variable Vergütung für die Dauer von zwei Jahren auf 200 Prozent des Grundgehaltes. Damit hofft sie wohl, die Händler dort zu treffen, wo es besonders schmerzt.

Mit Verdacht entlassen

Relativ ungeschoren davon kommen drei weitere Banken, bei denen die Finma in Sachen Devisenmanipulationen vorstellig wurde – Medienberichten zufolge waren dies Credit Suisse, Julius Bär und die Zürcher Kantonalbank. «Die dabei teilweise zum Vorschein gekommenen Mängel können mit Massnahmen im Rahmen der Aufsichtstätigkeit ohne Enforcementverfahren behoben werden», teilte die Finma mit.

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