Die UBS zieht die Zügel ihrer Angestellten straffer an. Die Bank will nicht nur über die Depotkonten ihrer Mitarbeiter Bescheid wissen, sondern auch über die ihrer Familienangehörigen.

Am Dienstag flatterte ein E-Mail in die Postfächer der 20'000 UBS-Angestellten. Im Schreiben erinnert die Bank ihre Mitarbeiter, dass sie ihre Depotsituation bis am 30. April 2015 bereinigen müssen. Dies berichtete die Westschweizer Zeitung «Le Matin».

Alle UBS-Banker müssen ihre persönlichen Depotkonten gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen. Börsengeschäfte dürfen sie nur noch über die UBS tätigen. Solche Aktionen gehören zum Courant normal der Compliance. Ziel des Manövers: Insiderhandel verhindern.

Mitarbeiter sind empört

Die Einschränkung wirkt sich allerdings auch auf Ehepartner und minderjährige Kinder der Angestellten aus. «Auch die Depotkonten ihrer Ehefrauen und Kinder müssen offengelegt werden, falls die Angestellten dafür eine Vollmacht haben», erklärt Denise Chervet, Geschäftsleiterin des Schweizerischen Bankpersonalverbands, gegenüber dem «Blick».

Die UBS stellt dazu richtig, dass diese Massnahme nur sehr eingeschränkt zur Anwendung kommt. Sie betreffe nur Familien von UBS-Angestellten, welche Zugang zu wichtigen Informationen hätten, sogenannte «restricted persons».

Dennoch passt dies nicht allen Mitarbeitenden. Der Schweizer Verband der Bankangestellten (SBPV) erhielt in den vergangenen Wochen Dutzende von Beschwerden darüber. Viele UBS-Angestellte fühlen sich in ihrer Privatsphäre verletzt und «polizeilich überwacht».

Banken sind übervorsichtig

Die UBS beruft sich auf die Finanzmarktaufsicht (Finma). Diese verlangt Massnahmen, dass Bankangestellte keinen Insiderhandel betreiben können. «Die Finma fordert nicht, dass die Mitarbeiter überwacht werden», kontert Chervet. Die Banken gingen weiter, als von ihnen verlangt werde.

 

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