Im US-Steuerstreit mahlen die Mühlen der amerikanischen Justiz langsam. US-Anwalt Milan Patel sagt, wovor sich die Zürcher Kantonalbank & Co. dabei besonders in Acht nehmen müssen.

Milan Patel 1Milan Patel, Co-Chef der amerikanischen Anwaltskanzlei Anaford in Zürich, ist auf internationales Steuerrecht spezialisiert sowie auf Nachlass- und Nachfolgeplanung, Trusts und auf die Strukturierung grenzüberschreitender Geschäftsaktivitäten. Patel war zuvor bei der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) als Prozessanwalt tätig gewesen.


Herr Patel, in Sachen Steuerprogramm für Schweizer Banken ist die US-Justiz zuletzt auffällig ruhig geblieben. In welchem Stadium befindet sich das Departement of Justice (DoJ) in der Bearbeitung?

Das DoJ hat noch immer einige Banken der Kategorie 3 in Bearbeitung. Zudem sammelt es immer noch Daten der Kategorie-2-Banken und bereitet diese Informationen auf. Erst danach wird sich das DoJ wieder den Banken in der Kategorie 1 widmen.

Das DoJ will den Steuervergehen und den effektiven Geldflüssen wirklich auf den Grund gehen: Gibt es weitere Fälle wie die Bank Wegelin oder Bank Frei, haben die Banken aktiv Kundengelder gesucht, im Wissen, dass diese steuerlich problematisch sind? Oder waren die Banken zurückhaltend und die fraglichen Konten stammen aus früheren Zeiten?

Aus der Distanz betrachtet, wirkt das Vorgehen des DoJ manchmal wie zufällig. Folgt es wirklich einer Methode?

So kann man es sehen. Das oberste Ziel war bisher, so viele Daten und Informationen wie möglich der Kategorie-2-Banken zu sammeln und auszuwerten. Erst danach sollten die Banken der Kategorie 1 unter die Lupe kommen.

«Die Bank Frei war ein extremer Fall»

Dabei stellen sich viele Fragen: Sind es einfache Fälle, und lassen sie sich rasch lösen? Weisen die vorhandenen Daten eher auf Strukturen hin, wie sie bei der UBS, der Credit Suisse, bei Wegelin oder eben bei der Bank Frei herrschten?

Wobei letztere ein extremer Fall war: Die Bank Frei hat aktiv US-Kunden angeworben, die bei anderen Banken nicht mehr erwünscht waren.

Wann werden wir die nächsten Bussen für Banken in der Kategorie 1 sehen?

Das DoJ hat diesbezüglich nichts angekündigt. Ich glaube, die Banken der Kategorie 3 können realistischerweise mit einer Beendigung des Steuerprogramms im kommenden Dezember rechnen. Kategorie-1-Banken werden sich bis 2017 gedulden müssen.

«Der Prozess verläuft schleppend»

Wobei die leichteren Fälle zuerst erledigt werden – also Banken, die zwar im Fadenkreuz des DoJ stehen, aber kein allzu grosses Volumen an unversteuerten US-Kundengeldern ausgewiesen haben. Die schwereren Fälle mit höheren Volumen oder einem Verhalten wie die Bank Wegelin, die von der UBS Konten übernommen hatte, dürften umso härter bestraft werden.

Sie zählen betroffene Banken zu Ihren Klienten. Was hören Sie von diesen Instituten?

Wir stehen in engem Kontakt mit einigen Banken der Kategorie 1. Der Prozess verläuft schleppend. Die Banken wünschen sich eine Beendigung des Programms so rasch als möglich. Aber das DoJ hält sie hin und wird nicht aktiv, bevor nicht sämtliche Daten der Banken in den anderen Kategorien analysiert sind.

Die betroffenen Banken sind besorgt, dass die US-Präsidentschaftswahlen den Prozess noch weiter in die Länge ziehen.

Ein Regierungswechsel wird auf keinen Fall irgendetwas verändern. Bildlich gesprochen: Der Zug namens Steuerprogramm hat den Bahnhof längst verlassen. Eine neue Administration in Washington wird keinen Einfluss auf die Art und Weise haben, wie das DoJ seine Untersuchung durchführt.

Innerhalb des DoJ wird es aber kommendes Jahr Veränderungen geben. Ein neuer Chef der Steuerabteilung tritt an.

Die einzige Veränderung, die wir sehen, ist ein noch stärkerer Fokus auf Offshore-Zentren. Panama ist auf Grund der Panama Papers verstärkt ins Blickfeld gerückt. Das DoJ hat diesbezüglich eine Untersuchung eingeleitet. Ich habe guten Grund zur Annahme, dass auch Singapur auf der Liste des DoJ steht.

Warum?

Die Methode, nach welcher das DoJ vorgeht ist, der Spur des Geldes zu folgen. Das ist ein sehr schlaues Vorgehen. Das DoJ versucht mit Hilfe der Daten aus der Kategorie 2 herauszufinden, wo Kundengelder hingeflossen sind, nachdem Konten geschlossen wurden.

«Man muss kein Hellseher sein»

Das ist der Knackpunkt: Präzise festzustellen, zu welcher Bank in welchem Land Gelder aus der Schweiz transferiert wurden. Hat das DoJ diese Flüsse analysiert, kann es die entsprechenden Banken festnageln.

Das DoJ folgt der Geldspur bis nach Singapur?

Wir stellen auf Grund unserer Tätigkeit fest, dass dies der Fall sein muss. Legt ein Kunde freiwillig seine Konten offen, wird er von uns gegenüber der US-Steuerbehörde IRS vertreten. Das DoJ meldet sich dann ebenfalls bei uns für eine Befragung.

Das DoJ darf uns aber nicht sagen, um welche Untersuchung es sich spezifisch handelt. Aber man muss kein Hellseher sein, um aus der Konversation mit dem DoJ zu schliessen, dass es Singapur im Visier hat.

Was müssen Banken sonst noch befürchten?

Es handelt sich nicht nur um Steuervergehen, sondern auch um Verstösse gegen die Regeln der US-Börsenaufsicht SEC. Dies betrifft insbesondere Banken, die US-Kunden schon beraten haben, bevor der Dodd-Frank-Act entsprechende Regeln zum Schutz von Bankkunden aufgestellt hatte.

Haben sie diese Kunden nach der Dodd-Frank-Einführung weiterhin ohne SEC-Bewilligung beraten, wird es problematisch – insbesondere für die Kategorie-1-Banken. Die SEC wird dies sicherlich untersuchen.

 

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