Eine grosse Hürde fällt: Die physische Anwesenheitspflicht für die Identifikation von Bankkunden. Der Bundesrat hat die entsprechenden Anpassungen genehmigt.

Ab dem 1. Januar 2017 ist die revidierte Verordnung über die elektronische Signatur (VZertES) in Kraft. Gleichzeitig erlangt ein neues Gesetz über die elektronische Signatur (ZertES) seine Gültigkeit, wie am Mittwoch das Bundesamt für Kommunikation mitteilte.

Hinter den sperrigen Namen und Abkürzungen steckt Folgendes: Fortan können Banken die Identität ihrer Kunden überprüfen, ohne dass diese physisch anwesend sind. Mit anderen Worten: Das digitale Onboarding, also eine Kontoeröffnung auf einem rein digitalen Weg, beispielsweise über Video, wird nun durchwegs möglich.

Zertifizierte Anbieter

Die neue Rechtsgrundlage ermöglicht es Banken und Finanzdienstleistern, mittels eines elektronischen Siegels die Integrität und Herkunft ihrer elektronischen Dokumente zu garantieren. Die Zertifizierung dieser elektronischen Dokumente übernehmen unabhängiger Anbieter, die sich offiziell anerkennen lassen können. Ihnen obliegen auch bestimmte Rechte und Pflichten.

Die genauen Bestimmungen sowie die technischen und administrativen Vorschriften, werden nun noch vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) erarbeitet.

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