Wer nun bei der UBS oder CS seinen Job verliert, erhält für 2011 keinen Bonus. Die blockierten Boni stehen den Entlassenen aber noch zu.

Die Bankangestellten, die vom laufenden Job-Abbau bei der UBS und Credit Suisse getroffen werden, haben doppelt das Nachsehen. Neben dem Jobverlust erhalten fürs laufende Jahr keinen Bonus, obwohl sie kein Selbstverschulden trifft.

Die UBS bestätigt den Sachverhalt grundsätzlich, für eine offizielle Aussage verweist sie auf ihren Vergütungsbericht zum letzten Jahr: «Mit Ausnahme von Abfindungszahlungen im Fall von Entlassungen werden sämtliche der oben genannten variablen Vergütungen – obwohl in der Branche üblich – nur in Ausnahmefällen vergeben...»

Will heissen: Die Bank behält sich vor, den Bonus nach Gutdünken einzusetzen und gewährt den Bonus nur im Einzelfall. Die CS will zur Vergütung der vom Stellenabbau Betroffenen keine genauen Angaben machen.

Banken werden immer strenger

Anders ist es bei den Bonusanteilen, welche die Bank den Mitarbeitern in den Vorjahren zugesprochen, aber zum Teil einbehalten hat («Claw-back»). Auf diesen behalten die Mitarbeiter ihre Ansprüche auch nachdem die Bank ihnen gekündigt hat, versichern die Sprecher sowohl von CS als auch von UBS.

Dies ist aber nur vorerst so. Zum einen steht die definitive Zuteilung der Bonusanteile nämlich weiterhin unter dem Vorbehalt der künftigen Erfolgsentwicklung. Und diese ist angesichts der sich eintrübenden Konjunktur- und Geschäftsaussichten unsicher. Zum Anderen verschärfen die Banken die Rückgriffsrechte auf diese noch nicht verteilten Boni.

«Die Freizügigkeit bei den Boni wird sich ändern», sagt Axel May, Senior-Partner bei Hostettler, Kramasch & Partner, einer auf Salärsysteme spezialisierten Beratungsfirma.

Neue Bonus-Klauseln

Ursprünglich waren die Rückgriffs-Klauseln an individuelle Vergehen des Mitarbeiters gebunden (siehe auch Vergütungsbericht der CS). Dann wurden sie auch auf besondere Ereignisse ausgedehnt, wie verpasste Profitabilitätsziele, Verlust im entsprechenden Unternehmensbereich oder die Offenlegung vertraulicher Informationen (UBS!) mit folgenden Reputationsschäden.

Doch neu werden laut Berater May von Grosskonzernen immer öfter auch «Kontrollwechsel» und «Restrukturierungen» als ausserordentliche Ereignisse gewertet. «Treten diese Ereignisse ein, verfallen die aufgeschobenen und noch nicht ausbezahlten Erfolgsbeteiligungen.»

Bonus-Systeme auch heute noch «arbeitnehmerfreundlich»

Weder UBS noch CS wollen ihre Sparprogramme heute als Restrukturierungs-Grossereignis werten. Trotz Gewinnrückgang seien sie weit von der Verlustzone entfernt. Dorthin waren sie in der letzten Krise 2008/2009 abgerutscht.

Der Vergütungsspezialist Axel May wertet daher die heutigen Bonus-Programme noch immer als «arbeitnehmerfreundlich». Auch nach all den Anpassungen, welche die Banken im Nachgang der Finanzkrise und nicht zuletzt unter dem Druck der Aufsichtbehörden an ihren Lohn- und Boni-Systemen vorgenommen haben.

Umfrage zeigt: Kantonalbanken folgen den Grossbanken

Doch der Trend sei klar: Die Banken würden bei der Boni-Vergabe immer strenger. Und dies nicht nur bei den Grossbanken: «In unserer eben abgeschlossenen Umfrage bei 25 Banken zeigt sich, dass in der Tendenz, ‹Claw Back›-Klauseln in Salärsystemen zunehmen – nicht nur bei den Grossbanken, sondern auch bei Kantonal- und kleineren bis mittleren Privatbanken.»

So würden heute generell auch viel seltener die verpönten Bonusgarantien und Antrittsboni gewährt. Doch gerade in der Krise hatten die Banken immer wieder auf diese als Mittel zurückgegriffen, um bestimmte Investmentbanker und Kundenberater anzulocken. Die UBS spricht von «seltenen Fällen», die man nicht kommentiere. Auch nicht, ob diese Mitarbeiter ihre «Sign-up»-Boni zurückzahlen müssen, wenn ihnen gekündigt wird, bevor sie die vereinbarte Zeit bei der Bank abgesessen haben.

Keine finanzielle Unabhängigkeit innert zehn Jahren mehr

«Mit den neuen Bonus-Programmen ist es gar nicht mehr möglich, innert zehn Jahren finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen», klagt ein Managing Director bei der CS. Ob der gefragte Spezialist sich der Bank noch verpflichtet fühlt, wenn der Bonuspool und der Wert seiner von der Bank zurückgehaltenen Aktien zusehens schrumpfen? Dies erst recht, wenn er damit rechnen muss, dass ihm sein Arbeitgeber im Rahmen künftiger Sparprogramme noch nicht ausgezahlte Bonusteile mit einem Federstrich wieder wegnimmt?

Erst 2010 haben die beiden Grossbanken die Anteile der aufgeschobenen Boni erhöht und zahlen diese in vermehrt in gesperrten Aktien anstatt bar aus, auch verzichteten sie auf eingebaute Multiplikatoren. Dies alles nicht zuletzt auch, um die Mitarbeiter möglichst lange an die Bank zu binden. UBS und CS wollen keine Stellung dazu beziehen, ob sie erneute Anpassungen an ihren Salärsystemen vornehmen werden.

44'000 Mitarbeiter erhalten bei der CS Boni

Tausende von Mitarbeitern sind betroffen. Für das Jahr 2010 erhielten bei der CS 44'400 Mitarbeitende einen bestimmten Betrag als variable Vergütung. Bei 11'800 Mitarbeiter (27 Prozent) wurde ein Teil davon aufgeschoben.

Dieser Anteil wächst, je höher der Bonus ausfällt. Boni über 750'000 Franken werden bei der CS etwa zu zwei Dritteln aufgeschoben, Boni bis 125'000 Franken zumindest zu einem Drittel. Die UBS schieben nur Boni auf, wenn die Gesamtvergütung eines Mitabreiters 250'000 Franken übersteigt.

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