Britische Kunden mit undeklarierten Vermögen fahren offenbar besser, wenn sie das Geld über Liechtenstein als über die Schweiz deklarieren lassen.

Die britische Finanzmarktaufsicht hat der liechtensteinischen Bank Frick & Co. AG die Bewilligung zum Betrieb einer Zweigstelle in London erteilt, wie das Unternehmen am Donnerstag in einem Communiqué mitteilte.

Dadurch ist die Privatbank aus Liechtenstein in der Lage, ihr Geschäft im Vereinigten Königreich rascher und zielgerichteter auszubauen. Als Privatbank mit familiärem Charakter will sie britische Kunden gemäss eigenen Angaben von den Vorzügen Liechtensteins begeistern.

«Das beginnt mit Liechtensteins Triple-A-Rating, geht über die kerngesunden Banken und dem soliden Staatshaushalt bis hin zur exzellenten Dienstleistungsqualität für unsere Kunden», erläutert Bank-Frick-Verwaltungsratspräsident Mario Frick.

Günstiger legalisieren als in der Schweiz

Bis zum Jahr 2015 ermöglicht die Liechtenstein Disclosure Facility (LDF) im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen Personen ihre unversteuerten Vermögen zu attraktiven Bedingungen offenzulegen. 2013 tritt das Steuerabkommen zwischen UK und der Schweiz in Kraft, das eine Abgeltungssteuer vorsieht.

«Wir empfehlen britischen Kunden mit unversteuerten Vermögenswerten, die beiden Varianten noch vor dessen Inkrafttreten zu prüfen», so Verwaltungsratspräsident Mario Frick weiter. Denn die LDF ist in der Regel die attraktivere Option, um unversteuertes Vermögen gegenüber der britischen Steuerbehörde zu legalisieren.

Bestätigung von PwC

Das bestätigt auch ein Vergleich von PricewaterhouseCoopers LLP, bei der sie unter der LDF abgewickelte Mandate nach den Vorgaben des UK-Schweiz-Abkommens nachrechnete und dabei feststellte, dass die beim LDF anfallenden Steuern, Zinsen und Strafen weniger ins Gewicht fallen als die im UK-Schweiz-Abkommen vorgesehene Einmalzahlung.

Britische Kunden die ihr Vermögen, oder Teile davon, in der Schweiz verwalten lassen, können auch ohne bestehende Verbindung nach Liechtenstein von der LDF profitieren, sofern sie einen Teil davon nach Liechtenstein transferieren und damit – völlig legal – den sogenannten «Footprint» im Fürstentum hinterlassen.

Offenlegung der gesamten Offshore-Gelder möglich

«Weiter muss gesagt werden, dass die LDF den Kunden ermöglicht, ihre gesamten Offshore-Vermögen offenzulegen, während das Abkommen mit der Schweiz lediglich das Vermögen in der Schweiz umfasst und keinen Schutz gegen Strafverfolgung bietet, das LDF hingegen schon», so Verwaltungsratspräsident Mario Frick.

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