Die Credit Suisse hat einigen amerikanischen Kunden geraten, ihre Gelder zu Kantonalbanken umzulagern. Damit brachte sie diese auf den Radar der IRS.

Zwischen 2008 und 2009 übernahm die Credit Suisse fleissig Kunden von der UBS, die sich damals inmitten des Steuerstreits mit den USA befand. Doch nicht nur Kundengelder, sondern auch Kundenberater wechselten zur CS – so auch Christos Bagios.

Der gebürtige Grieche dient inzwischen der amerikanischen Steuerbehörde IRS als Kronzeuge im Streit mit der Credit Suisse. Als die CS ins Visier der IRS geriet, hatten ihre US-Kunden zwei Optionen. Entweder sie melden sich freiwillig bei der Steuerbehörde und legten ihre Vermögen offen – was 939 CS-Kunden taten –, oder sie kündigten ihre Bankverbindung bei der CS auf, um zu einer anderen Bank zu wechseln.

Steuerzahler wieder betroffen?

Laut dem Amtshilfegesuch der USA, welches dem «Tage-Anzeiger» nun vorliegt, sollen CS-Berater ihren Kunden explizit vorgeschlagen haben, ihre Gelder zu Kantonalbanken zu transferieren. Diese seien in den USA nicht präsent und daher sicherer, wurde von der CS suggeriert.

Dieser Tipp, so die Interpretation des «Tages-Anzeigers», könne auch für den Schweizer Steuerzahler sehr teuer werden. Bisher sind nämlich zwei Kantonalbanken auf der schwarzen Liste der IRS: die Basler und die Zürcher Kantonalbank. Werden diese beiden Banken gebüsst tangiert dies auch den Schweizer Steuerzahler.

CS lieferte bereits Grunddaten

Brisant an der ganzen Angelegenheit ist auch, dass die USA nicht mehr nach Einzelfällen fahnden, sondern die Credit Suisse zur Übermittlung von ganzen Kundengruppen auffordern – das Ganze im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens.

Gesucht wird nach US-Kunden, die zwischen 2002 und 2009 mehr als 50'000 Franken auf Konten der CS hatten. Für jede der gesuchten Gruppen soll die Credit Suisse laut «Tages-Anzeiger» bereits Informationen geliefert haben.

Tatbestand fehlt

Zwei oft vernachlässigte Details sind hier jedoch zu beachten. Die Aufforderung zur Auslieferung von Kundendaten erfolgt als Amtshilfegesuch im Rahmen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens. Die zentrale Frage, die hierbei nicht gestellt wird, ist, wo denn der Doppelbesteuerungstatbestand ist.

In vielen Fällen von amerikanischen Bürgern mit Geldern in der Schweiz fehlt dieser. Und ohne Doppelbesteuerungstatbestand dürfte es laut geltendem Recht keinen Datenaustausch geben. Dennoch liefern die Banken unbekümmert Kundendaten in die USA.

An der Beilegung des Steuerstreits zwischen der Schweiz und den USA wird indessen munter weitergearbeitet. Erstmals bemühten sich hierbei die Diplomaten aus den USA in die Schweiz, wie die «NZZ am Sonntag» erfuhr.  Dies nachdem bislang der Leiter des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) Michael Ambühl stets auf Verlangen der Amerikaner in die USA gereist war.

Ziel: Die völlständige Bereinigung

Das Detail legt nahe, dass die USA ein ernsthaftes Interesse an einer baldigen Einigung haben. Offenbar gibt sich die Schweiz hart in ihrer Verhandlungstaktik, denn noch sei man noch nicht auf einen gemeinsamen Nenner gekommen. «Es wurde noch keine Einigung erzielt, aber die Parteien haben eine weitere Verhandlungsrunde vereinbart», sagt FIS-Sprecher Mario Tuor gegenüber der «NZZ am Sonntag».

Die angestrebte Vereinbarung soll einen endgültigen Schlussstrich unter den Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA ziehen und somit sämtliche in den USA operierenden Schweizer Banken vor Vorstössen der Amerikaner schützen.

Neben Kundendaten erwarten die USA daher Schadenersatzzahlungen erwartet. Über deren Höhe wird derzeit wild spekuliert – acht Milliarden Dollar wird in diversen Medien geschätzt. Laut NZZ hat man jedoch noch nie konkret über Geld diskutiert. Die Summe soll erst am Ende der Verhandlungen festgesetzt werden.

Wieso die USA sich jedoch genau jetzt um eine schnelle Beilegung des Streits kümmern und prokaktiv vorgehen, ist offen. Gerade weil die Amerikaner nicht dafür bekannt sind, sich für bilaterale Verhandlungen ins Ausland zu begeben, könnte der Vorstoss als ein Schwächezeichen interpretiert werden.

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