Die USA konfrontiert nun auch Kundenberater der Bank Wegelin nach üblichen Anklagemuster. Die Privatbank bekräftigt ihre Sicht der Rechtslage.

Die Anklage gegen drei Mitarbeiter lautet auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Die in der Schweiz wohnhaften Männer sollen US-Steuerzahlern geholfen haben, über 1,2 Milliarden Dollar Schwarzgeld vor der Steuerbehörde zu verbergen (mehr dazu hier). Insgesamt wird bereits gegen elf Schweizer Banken ermittelt.

Das Bankhaus Wegelin bestätigte nun die Anklageerhebung amerikanischer Justizbehörden. Die Bank sowie die von ihr beauftragten US-Anwälte seien ausserdem auf die erwartete Auseinandersetzung vorbereitet. Seit April 2011 durchleuchteten Experten das gesamte Bankgeschäft mit US-Amerikanern über das letzte Jahrzehnt, wie die Bank mitteilte.

Wegelin sei weiterhin daran interessiert, zur Klärung der Angelegenheit mit früheren US-Kunden beizutragen und habe ihre Rechtsvertreter in den USA ermächtigt, entsprechende Verhandlungen mit den US-Justizbehörden zu führen.

Mitarbeiter in der Schweiz tätig

«Währenddem das amerikanische Recht Spielraum für strafrechtliche Schritte in der Sache zulässt, kann die Wegelin & Co. mit Gewissheit davon ausgehen, dass im gesamten Zeitraum kein Schweizer Recht verletzt worden ist», heisst es weiter in der Stellungnahme. Die angeklagten Mitarbeiter seien in der Schweiz für die Bank tätig gewesen, wie das in St. Gallen ansässige Institut erklärt.

Das Bankinstitut Wegelin & Co. – das in der gestern veröffentlichten US-Anklage übrigens nicht namentlich erwähnt wird – habe in der Zwischenzeit das Geschäft mit amerikanischen Kunden vollständig aufgegeben und die betroffenen drei Schweizer würden anderweitig eingesetzt, hiess es bei Wegelin abschliessend.

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