Wer brachte die Liste mit US-Kunden bei anderen Banken in Umlauf? In Frage kommen die UBS oder die Finma. UBS dementierte – und die Finma ebenfalls.

Erstmals nimmt Urs Zulauf, General Counsel der Finanzmarktaufsicht Finma, in einem Interview mit der heutigen Ausgabe der «Finanz und Wirtschaft» (online nicht verfügbar) Stellung zur US-Kundenliste, die belegen soll, wohin die US-Kunden der UBS ihr Geld überwiesen haben.

Zulauf weist insbesondere den Vorwurf zurück, die Finma habe Informationen über ehemalige UBS-Kunden oder -Mitarbeitende an die amerikanischen Behörden übermittelt.  «Wir haben im Februar 2009 Daten von rund 255 UBS-Kunden an das US-Justizministerium geliefert. Das ist alles», sagte er mit Verweis auf die rechtsmässige Beurteilung des Bundesgerichts.

Haben Kunden selbst die Daten geliefert?

In den Medien war zuvor vermutet worden, die Finma habe die elf Banken verraten, welche UBS-Kunden übernommen hätten. Der 55-jährige General Counsel geht nun davon aus, dass die Amerikaner die Daten von einzelnen Kunden selbst im Rahmen mehrerer Steueramnestieprogramme erhalten haben. «Es ist anzunehmen, dass über 10'000 Kunden von Schweizer Banken partizipierten. Dazu gibt es noch die 4'450 Kundendossiers, die im Rahmen des UBS-Staatsvertrags an die amerikanische Steuerbehörde geliefert wurden», sagte er weiter. 

Die Finma hätte den Banken die Übernahme von unversteuerten Kundengelder aus der UBS nicht verbieten können. Auch heute noch sei es nach Schweizer Recht nicht verboten, unversteuerte Gelder in Empfang zu nehmen. Es sei aber «unverantwortlich und grobfahrlässig, heute noch wissentlich oder sogar willentlich unversteuerte Gelder entgegenzunehmen», erklärt Zulauf.

Lösung zusammen mit den USA

Die Finma unterstütze jeden Prozess, der dazu führe, dass in Verhandlungen eine Lösung herbeigeführt werden könne, sagt das Finma-Geschäftsleitungsmitglied, ohne dabei die Strategie des Staatssekretariats für Finanzfragen (SIF) kommentieren zu wollen. «Die Schweiz sollte endlich zusammen mit den USA eine Lösung finden, die zukunftsträchtig ist und die Vergangenheit abschliesst.»

Zulauf warnt ausserdem die Banken davor, aus Selbstschutz Daten auf illegalem Weg herauszugeben. «Für uns ist klar: Die Banken haben die Rechtsordnung so, wie sie ist und wie sie von der Politik geschaffen wurde einzuhalten.»

Beihilfe zur Steuerhinterziehung

In ein paar Tagen müssen die elf angeprangerten Schweizer Banken wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung die Namen aller mitschuldigen Kundenberater liefern. Sie hätten ehemalige UBS-Kunden beraten, die aus Furcht, erwischt zu werden, die Bank verlassen hätten, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

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