Ein IT-Mann bei Julius Bär verkaufte Kundendaten. Nun sagte der deutsche Staatsbürger offenbar aus, Behörden seines Heimatlandes hätten ihn angestiftet.

Die «Handelszeitung» berichtet ihrer morgigen Ausgabe, dass Julius Bär eventuell Opfer von Wirtschaftsspionage durch deutsche Behörden geworden sei.

Laut Ermittlern gibt es entsprechende Hinweise. Bekanntlich erhielten deutsche Steuerfahnder eine CD mit Kundendaten aus der Zürcher Bank – und der im Juli verhaftete mutmassliche Datendieb war offenbar ein deutscher Informatiker. Der Mann sei im Auftrag eines IT-Unternehmens bei Julius Bär tätig gewesen, weiss die «Handelszeitung»: Dies ermöglichte es ihm, an Datensätze von deutschen Kunden zu kommen und diese an die Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen weiterzugeben.

Brisant: Gegenüber den Schweizer Ermittlern soll der Deutsche jetzt – nach seiner Verhaftung – angegeben haben, er sei zur Tat angestiftet worden. Dies würde den Verdacht des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes erhärten. 

Ein Fall für die Bundesanwaltschaft

Julius Bär kommentiert den Fall nicht weiter. Aber jedenfalls ist es die Bundesanwaltschaft, welche die Ermittlungen in diesem Fall übernommen hat – und nicht etwa eine kantonale Staatsanwaltschaft. Die Bundesanwaltschaft ist allgemein zuständig für Wirtschaftsverbrechen mit Auslandsbezug. «Bei den vorliegend möglicherweise in Frage kommenden Delikten ist die Bundeszuständigkeit gegeben», meldet die Behörde in Bern. 

Bekanntlich hatte die Bundesanwaltschaft schon im April Haftbefehle gegen drei Steuerfahnder des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen erlassen: Dabei ging es um die gestohlenen Kundendaten aus dem Hause Credit Suisse, und der Verdacht lautet auf wirtschaftlichen Nachrichtendienst.

Im Juli entlassen und verhaftet

Ende August wurde dann bekannt, dass ein Julius-Bär-Angestellter eine CD mit den Daten von rund 1000 Kunden an die Steuerbehörden in Nordrhein-Westfalen verkauft hatte. Boris Collardi bestätigte den Vorfall am 26. August in einem Interview mit der «Sonntagszeitung»: «Im Rahmen von verschärften Kontrollmechanismen und einer umfangreichen internen Untersuchung mussten wir kürzlich einen Fall von Datenmissbrauch feststellen und konnten den mutmasslichen Täter identifizieren.» Der verdächtigte IT-Mitarbeiter war zu diesem Zeitpunkt bereits entlassen und verhaftet.

Im April letzten Jahres hatte Julius Bär in Deutschland eine Strafzahlung geleistet: Die 50-Millionen-Franken-Überweisung sollte alle Verfahren gegen Julius-Bär-Angestellte wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung abwenden. Damals aber waren die Behörden nicht durch ein Datenleck auf verdächtige Handlungen und Strukturen bei Julius Bär gestossen, sondern durch die Aussagen von Kunden, die sich selber angezeigt hatten.

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