Kaum jemand hat es bemerkt, doch Frankreich hat ein neues Gesetz erlassen: Das Versenden von sämtlichen Währungsformen per Post ist nun untersagt.

«Das Hinzufügen von Geldscheinen, Münzen und Edelmetall in Post ist untersagt», heisst es in einem neuen Gesetz in Frankreich. Am 23. Mai wurde es ratifiziert und auf der Regierungsseite Legifrance veröffentlicht.

In Frankreichs Medien bekam das neue Gesetz kaum Beachtung – laut einer Meldung der Edelmetallbörse Bullion Vault verbietet es die Verordnung, den Grund des Verbotes zu nennen.

Schon zahlreiche Einschränkungen

«Der Goldhandel ist bereits zahlreichen Einschränkungen ausgesetzt, vor allem durch die obligatorische Rückverfolgbarkeit von Überweisungen und Schecks», zitiert Bullion Vault Michel Prieur, einen Numismatiker und Präsident des französischen Münzhändlers CGB. Er nennt als möglichen Grund auch die Sicherheit der Postangestellten bei der Handhabung von wertvollen Gegenständen.

Andere Kommentatoren in französischen Online-Foren gehen davon aus, dass das Ziel vor allem die Einschränkung des «anonymen Marktes» gewesen sei, auf dem sowohl Käufer als auch Verkäufer Steuern vermeiden und nicht der Kontrolle der Regierung ausgesetzt sind.