In Sachen US-Steueramtshilfe vertritt der Liechtensteiner Staatsgerichtshof eine klare Meinung: Das Amtshilfegesetz ist teilweise verfassungswidrig.

Den USA dürfen nicht rückwirkend bis 2001 Daten ausgeliefert werden, sondern nur bis ins Jahr 2009. Zu diesem Urteil kommt der Liechtensteinische Staatsgerichtshof, wie die Zeitung «Liechtensteiner Vaterland» bereits vor einigen Tagen gemeldet hat.

Das Gericht hatte in einer Verfassungsbeschwerde zu beurteilen, ob die Herausgabe von Bankunterlagen bis zurück ins Steuerjahr 2001 verfassungskonform ist.

Treu und Glauben

Dass Amtshilfe rückwirkend für eine derart lange Zeitspanne gewährt wird, beurteilt der Staatsgerichtshof als verfassungswidrig.

Damit der Grundsatz von Treu und Glauben eingehalten sowie die Voraussehbarkeit von Gesetzen gegeben sei, könne die Amtshilfe nur rückwirkend bis 2009 – dem Jahr der «Liechtenstein Erklärung» – gewährt werden, heisst es in einer entsprechenden Pressemitteilung.

 

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