Die Schweizerische Nationalbank hat ein Abkommen mit diversen anderen Zentralbanken für weitere fünf Jahre verlängert. Was hat das für eine Bedeutung?

Die Schweizerische Nationalbank (SNB), die Europäische Zentralbank (EZB), die nationalen Notenbanken der Eurozone (Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern) sowie die schwedische Riksbank haben am Montag das vierte Goldabkommen der Zentralbanken bekanntgegeben.

Um ihre Absichten in Bezug auf ihre Bestände an Gold darzulegen, gaben die am Goldabkommen beteiligten Institute folgende Erklärung ab:

  • Gold bleibt ein wichtiges Element der globalen Währungsreserven.
  • Die am Goldabkommen Beteiligten werden ihre Goldtransaktionen weiterhin koordinieren, um Marktturbulenzen zu vermeiden.
  • Die Beteiligten hegen zur Zeit keinerlei Pläne, in namhaftem Umfang Gold zu verkaufen.

Das Goldabkommen wird am 27. September 2014, nach dem Auslaufen der gegenwärtigen Vereinbarung, in Kraft treten und in fünf Jahren überprüft werden, wie von der SNB weiter zu erfahren war.

Das erste Goldabkommen war 1999 abgeschlossen worden, um die von verschiedenen Zentralbanken geplanten Goldverkäufe zu koordinieren. In den Jahren 2004 und 2009 wurde das Abkommen jeweils verlängert.