Löchrig wie ein Emmentaler Käse? Mitnichten: Das Schweizer Bankgeheimnis hält stand, auch wenn in Ländern wie Indien das Gegenteil behauptet wird.

Ein undurchlässiges Bollwerk ist es nicht mehr. Aber geschleift ist das Schweizer Bankgeheimnis bei weitem nicht. Das Steueramtshilfegesetz regelt genau, ob und wann Bank- und Kundeninformationen an Länder ausgeliefert werden können, mit denen die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hat.

Und im Fall von Indien ist die Antwort: Nein. Ganz anderer Ansicht sind da die Inder selber. Seit Monaten füllen Aussagen von Politikern die Spalten der grossen Zeitungen, wonach die Schweiz Daten von indischen Bankkunden liefern müsse. Und: Die Schweiz könne ihre Verweigerungstaktik nicht länger weiterführen. Sie werde dem Druck nachgeben, etc.

Indische Rauchpetarden

Und zu Wochenbeginn hiess es nun via Nachrichtenagentur Bloomberg: Es sei soweit, die Schweiz bereite eine Liste mit Namen indischer Bürger vor, welche verdächtigt werden, unversteuerte Gelder auf Schweizer Bankkonten zu horten. Zitiert wurde dabei eine «Swiss Government Official», ohne Namensnennung – notabene.

Tatsächlich scheint es diesen «Swiss Government Official» gar nicht zu geben. In Bern jedenfalls, im Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF), weiss niemand von einer neuen Entwicklung zu Indien. Dies hat das SIF auch flugs auf seiner Website publiziert.

Wie auch: Indien müsste eine formelle Anfrage schicken, die aber nicht auf Informationen der gestohlenen Kundendaten der HSBC in Genf basieren kann. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf war im vergangenen Februar nach Delhi gereist, um die Schweizer Rechtslage nochmals zu erklären.

Mit Ankündigungen Politik machen

Gebracht hat es nicht viel. Denn inzwischen ist eine neue Regierung in Indien am Ruder, welche sich ebenso mit Ankündigungen wie die alte brüstet, man werde indisches Schwarzgeld aus der Schweiz zurückholen.

So hat der neue Finanzminister Arun Jaitley gegenüber Medien kundgetan, erneut an das Eidgenössische Finanzministerium zu schreiben, um Details über den Informationsaustausch zu klären.

Mit solchen Ankündigungen lässt sich Politik machen. Denn indischen Schätzungen zufolge lagern 2 Billionen Dollar indisches Schwarzgeld auf Offshore-Konten, das ist mehr als das indische Bruttoinlandprodukt. Rund 250 Milliarden Dollar davon sollen in der Schweiz liegen. Gemäss offizieller Statistik der Schweizerischen Nationalbank liegen rund 2,2 Milliarden Dollar aus Indien in der Schweiz – dabei ist nicht bekannt, ob dieses Geld versteuert ist oder nicht.

Neue Forderungen

Dem Wahlkampf und nun der neuen indischen Regierung mag es geschuldet sein, dass gegenüber der Schweiz öffentlich Stimmung gemacht wird. Aber neben Indien machen noch andere Staaten Druck auf die Schweiz und das Bankgeheimnis.

Pakistan: Das Land schätzt, dass rund 200 Milliarden Dollar pakistanisches Schwarzgeld auf Schweizer Bankkonten versteckt sind. Auch in dortigen Medien werden wahlweise «Swiss Government Officials» oder «High Ranking Swiss Bankers» zitiert, die es vielleicht gar nicht gibt.

Pakistan dürfte es allerdings noch schwerer haben als der indische Nachbar, Informationen zu erhalten. Denn das Doppelbesteuerungsabkommen mit Pakistan datiert auf 2008 und entspricht nicht dem OECD-Standard. Gemäss SIF laufen Vorbereitungen für Verhandlungen.

China: Ein neues OECD-taugliches Doppelbesteuerungsabkommen wurde im September 2013 unterzeichnet. Noch sind aus China keine Forderungen nach Bankkunden-Informationen laut geworden. Im Januar war aber eine Liste von 22'000 Festland- und Hongkong-Chinesen ruchbar geworden, die zwischen 1 und 4 Billionen Dollar auf Offshore-Konten halten sollen.

Auf der Liste sollen auch hochrangige Mitglieder des Nationalen Volkskongresses stehen. Ob diese Liste als Grundlage für einen Informationsaustausch dienen kann, ist gemäss Schweizer Recht mehr als unsicher.

Australien: Mit «Down under» hat die Schweiz seit Juli 2013 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, welches die OECD-Amtshilfeklausel beinhaltet. Das australische Finanzministerium arbeitet nun an einer Vorlage, welche das Ziel hat, Informationen zu australischen Steuersündern verlangen zu können. Allerdings gilt auch hier: Es braucht einen konkreten Verdacht basierend auf legal erhaltenen Informationen.

Sechs Doppelbesteuerungsabkommen hat die Schweiz als Grundlage für einen Informationsaustausch alleine seit Anfang 2013 unterzeichnet sowie sieben Steuerinformationsabkommen. Das Parlament hat bislang jenen von Australien, China, Ungarn, Jersey, Guernsey und Isle of Man zugestimmt.

Welche Schweizer Privatbank bietet an der Börse nun das grösste Potenzial?
Welche Schweizer Privatbank bietet an der Börse nun das grösste Potenzial?
  • Julius Bär, weil der Kurs seit dem Signa-Debakel genügend gesunken ist.
    20.35%
  • Vontobel, weil das Unternehmen 2024 die Wende im Asset Management schaffen wird.
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  • EFG International, weil die Bank keinerlei interne Probleme bekundet und stark wächst.
    14.84%
  • UBS, weil die Grossbank auch als Privatbank enormes Potenzial bietet.
    46.43%
  • Banque Cantonale Vaudoise, weil sie unter den Kantonalbanken ein grosses Private Banking anbietet.
    9.63%
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