Nach seiner Rückkehr in die Schweiz erzählt der Ex-UBS-Manager Raoul Weil, wie er durch die US-Justiz unter Druck gesetzt wurde. Er musste während seiner Haftzeit zeitweise einen Overall mit der Aufschrift «Federal Prisoner tragen und wurde in Fussfesseln vorgeführt. Der Freispruch könnte weitreichende Folgen haben.

Am vergangenen Montag wurde Raoul Weil vom Vorwurf freigesprochen worden, in dieser Zeit als UBS-Manager Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Die Umstände ab seiner Verhaftung im Oktober 2013 in Italien beschreibt Weil in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» als schikanös.

Er sei nachts um zwei Uhr im Hotel festgenommen worden. Zeitweise musste er sich eine Einmannzelle mit zwei weiteren Gefangenen teilen. Nach seiner Auslieferung sei er in den USA dem Gericht in einem grauen Overall mit oranger Aufschrift «Federal Prisoner» und in Fussfesseln vorgeführt worden.

Kein belastendes Material in 140'000 Mails gefunden

«Man wollte mich weichkochen», sagt Weil. Die Staatsanwaltschaft konnte ihm im dreiwöchigen Prozess in Fort Lauderdale nicht nachweisen, von den Rechtsverletzungen einiger Kundenberater im Geschäft mit amerikanischen Kunden gewusst zu haben.

«Ich habe in den fraglichen sieben Jahren 140'000 E-Mails erhalten», sagt Weil. «Sie wurden alle durchforstet, und in keiner einzigen wurde belastendes Material gefunden.»

Konsequenzen für die laufenden Verhandlungen

Der Freispruch sei der Tatsache zu verdanken, dass es seinen Anwälten gelungen sei, die Unterschiede zwischen Erlaubtem und nicht Erlaubtem sauber darzustellen. So hätten die USA – entgegen weitverbreiteter Annahmen – das Verwalten undeklarierter Vermögen in Ländern mit Bankgeheimnis im strittigen Zeitraum ausdrücklich erlaubt, unterstreicht Weil.

Nur aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung sei illegal gewesen. Dass Weils Richter diese Einschätzung bestätigt hat, könnte Folgen für die laufenden Verhandlungen von Banken mit der US-Justiz haben.

Banken würden heute wohl anders entscheiden

Weil sagt: «Wenn der Entscheid des Richters früher gefallen wäre, hätten sich vermutlich weniger Schweizer Banken in die Kategorie 2 des US-Programms zur Beilegung des Steuerstreits eingereiht.»

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