Der automatische Informationsaustausch: Das sind 311 Seiten Juristen-Englisch und ein Schweizer Umsetzungsgesetz von 15 Seiten. Interessant ist das vor allem für Lobbyisten und Juristen, findet Peter Kaufmann von der Bankiervereinigung.

Peter Kaufmann 206Peter Kaufmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Kommunikation

Aber worum geht es eigentlich aus Sicht der Kunden? Letzte Woche, am 14. Januar 2015, hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Gesetz über den Automatischen Informationsaustausch (AIA) eröffnet. Das erklärte Ziel ist es, im Jahr 2018 zum ersten Mal Informationen auszutauschen. Wenn man das als Bankkunde hört, stellt man sich sicher einige Fragen – oder vielleicht auch nur eine, nämlich: Wer tauscht welche Informationen über wen mit wem aus – und warum?

Falls Sie sich auch diese Frage stellen und eher zum Typ «audio-visueller Lerner» gehören, dann empfehle ich Ihnen unseren 3-minütigen Erklärungsfilm.

Wenn Sie einen Text bevorzugen, dann bleiben Sie bitte hier.

Geteilte Meinungen

Beginnen wir mit der Frage nach dem Warum des AIA: Aus Sicht der internationalen Staatengemeinschaft (G20, OECD, u.a.) ist der Austausch von Bankkundendaten das richtige Mittel, um Steuerhinterziehung und -betrug in Zukunft zu unterbinden. Darüber kann man getrost geteilter Meinung sein. Das ändert aber nichts daran, dass der AIA der neue internationale Standard ist.

Das Wort «international» beinhaltet schon die Antwort auf die Frage: Über wen werden Daten ausgetauscht? Denn der von der OECD erarbeitete AIA-Standard gilt nur für ausländische Steuerpflichtige. Wie ein Land diese Frage intern regelt, kann es selbst entscheiden. Es gibt auch in der Schweiz Stimmen, die einen AIA im Inland fordern – und andere, die vehement dagegen sind.

Absolute Priorität

Wichtig ist aber: Um Sanktionen durch die G20 oder OECD zu vermeiden, braucht es den AIA mit dem Ausland und darum das AIA-Gesetz. Aus Sicht der Banken hat dies absolute Priorität und sollte nicht mit inländischen Fragestellungen kompliziert werden.

Die Frage nach dem «wer mit wem?» ist einfach zu beantworten (obwohl die Umsetzung aufwändig und teuer ist). Die Banken müssen die Daten erheben und an die Steuerbehörden im eigenen Land weiterleiten. Die Steuerbehörden der verschiedenen Länder tauschen dann die Daten untereinander aus.

Keine einzelnen Zahlungen

Und damit sind wir endlich bei der interessantesten Frage angelangt: Welche Daten werden ausgetauscht? Antwort: Die Banken müssen den Steuerbehörden die folgenden Angaben liefern:

  • Die persönlichen Angaben des Kunden: Name, Adresse, Domizil, Steuernummer, Geburtsdatum und Geburtsort
  • Die Kontonummer
  • Den Namen und die Identifikationsnummer der Bank
  • Den Kontostand am Ende eines Jahres
  • Und die Bruttokapitalerträge

Das ist einiges, aber es hätte schlimmer kommen können. So werden zum Beispiel keine einzelnen Zahlungen gemeldet. Darum bleibt es weiterhin privat, wie der Kunde oder die Kundin das Geld anlegt und wofür er oder sie es ausgibt.

Schweizer Forderungen

Zudem wurden wichtige Schweizer Forderungen bei der Finalisierung des AIA-Standards berücksichtigt. Zum einen ein starker Datenschutz und zum anderen das Spezialitätsprinzip, das vorschreibt, dass die ausgetauschten Informationen nur für Steuerzwecke verwendet werden dürfen. Wenn sich ein Partnerland nicht an diese Regeln hält, können die anderen Länder die Datenlieferung unterbrechen.

Wollen Sie es noch genauer wissen? Mehr Informationen zum AIA finden Sie unter diesem Link.