Die Verdachtsmeldungen auf Geldwäscherei haben im vergangenen Jahr wieder zugenommen. Die meisten Meldungen stammen von Banken. Was geschieht jedoch anschliessend mit diesen Meldungen?

Lukas Wiedemann 192Lukas Wiedemann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter ‹Finanzmarkt Schweiz› bei der Schweizerischen Bankiervereinigung

«Sieben Geldwäscherei-Meldungen pro Tag» titelten verschiedene Zeitungen, als die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) vor kurzem den Jahresbericht 2014 veröffentlichte. Total 1'753 Verdachtsmeldungen verzeichnete die MROS, das sind 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Für die Zunahme verantwortlich sind vor allem die Banken, denn gut 85 Prozent der Meldungen stammen von ihnen – im Jahr 2011 waren es noch rund 65 Prozent gewesen.

Die «Schweizerische Depeschenagentur» (SDA) stellte unlängst die Frage, ob die Zunahme der Meldungen tatsächlich als Erfolg für die Bekämpfung der Geldwäscherei gewertet werden könne. Aus meiner Sicht durchaus. Denn offensichtlich nehmen die Banken ihre Aufgabe ernst: Besteht ein Verdacht, wird gemeldet.

Banken leisten viel

Ob diese Zunahme auf vermehrte Geldwäscherei in der Schweiz zurückzuführen ist oder auf den verstärkten Bemühungen der Banken zur Verhinderung von Geldwäscherei beruht, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Fakt ist: Die Schweizer Banken leisten viel, um einen sauberen Finanzplatz zu erhalten.

Dies wird auch durch die hohe Anzahl der Meldungen belegt, welche durch die Banken im Rahmen des Melderechts erstattet wurden: Bei mehr als der Hälfte aller Verdachtsmeldungen waren die Banken nicht dazu verpflichtet, sondern hatten einzig den Verdacht, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen herrühren könnten. Offensichtlich nehmen die Banken ihre Verantwortung bei der Geldwäschereibekämpfung sehr ernst.

Enorme Anstrengungen

Was passiert jedoch mit diesen Verdachtsmeldungen? Etwa 70 Prozent davon leitete die MROS an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Rund 10 Prozent der Entscheide im 2014 waren Verurteilungen, 90 Prozent dieser Verdachtsmeldungen endeten also in einer Sistierung, einem Nichteintreten oder einer Einstellung des Verfahrens.

Dies ist im Hinblick auf die enormen Anstrengungen der Banken für die Erkennung von Geldwäscherei ernüchternd, mag jedoch verschiedene Faktoren haben. Sicherlich ist die internationale Komponente und die damit verbundenen Schwierigkeiten mit der Rechtshilfe nicht zu vernachlässigen.

Verurteilungen bleiben selten

Gewisse Staaten sind entweder nicht gewillt oder nicht in der Lage, rechtshilfeweise die benötigten Informationen den Schweizer Behörden zukommen zu lassen. Dennoch vervielfachten die Banken in den letzten Jahren ihre Anstrengungen für die Bekämpfung der Geldwäscherei und müssen sich noch heute teils scharfer Kritik entgegenstellen, während anschliessend nur jede zehnte Meldung auch tatsächlich zu einer Verurteilung führt.

Es sollten deshalb Massnahmen ergriffen werden, damit die Verfahren schnell und effizient zum Abschluss gebracht werden können, beispielsweise durch eine Verbesserung der Verständigung mit denjenigen Staaten, mit denen die Zusammenarbeit im Rechtshilfebereich noch nicht optimal funktioniert. Gleichzeitig ist es an der Zeit, die Anstrengungen der Banken bei der Geldwäschereibekämpfung anzuerkennen.