Ob eine einwandfreie Geschäftsführung gegeben war, hängt davon ab, wieviel die oberste Leitung der UBS über die QIA-Verletzungen wirklich wusste.

In dem mit Spannung erwarteten Bericht über die heikelsten Wochen und Monate bei der UBS kommt die Geschäftsprüfungskommission der beiden Räte (GPK) in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Finma angesichts der grossen Tragweite dieser Affäre die Frage nochmals vertieft abklären muss, wieviel die oberste Leitung der UBS von den QIA-Verletzungen der Bank und ihrer Mitarbeiter wusste.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Frage, inwiefern die Gewähr der obersten UBS-Leitung für eine einwandfreie Geschäftsführung war. Dazu schreibt die GPK in ihrem Bericht über die seinerzeitigen Untersuchungen der EBK:

«Gemäss Aussage des Vizedirektors der EBK war es der EBK aufgrund des Zeitdrucks nicht möglich, sich im Rahmen ihrer Untersuchung nach allen Regeln der Kunst gestützt auf den Schlussbericht der UBS-internen Untersuchung von den Kundenberatern bis zum obersten Management der UBS hinaufzuarbeiten.»

«Trotzdem hielt es die EBK für nötig, die folgende Aussage in die Verfügung aufzunehmen: «Die EBK hat hingegen nicht festgestellt, dass die oberste Geschäftsleitung der UBS von den erwähnten Betrugsmanövern von US-Kunden zum Nachteil der US-Steuerbehörden und der weisungswidrigen Verletzung von Restriktionen des US-Wertschriftenrechts durch einzelne Mitarbeiter gewusst hätte.»

Nicht überzeugend

Obwohl die GPK nachvollziehen könne, dass die Untersuchung innert nützlicher Frist abgeschlossen werden musste und, um Zeit zu sparen, keine formellen Befragungen der UBS-Mitarbeiter durchgeführt wurden, vermag die Untersuchung der EBK die GPK in dieser Hinsicht nicht zu überzeugen, heisst es in dem heute veröffentlichten Bericht weiter.

Aus Sicht der GPK könne und dürfte der Untersuchungsbericht der EBK in aufsichtsrechtlicher Hinsicht nicht als Freispruch für die oberste UBS-Leitung gewertet werden.

Falsche Gewichtung durch die EBK

Die GPK sei sich zwar bewusst, dass Ende Dezember 2008 die Lage der UBS delikat war, sowohl in finanzieller Hinsicht wie auch bezüglich der Probleme mit dem grenzüberschreitenden Geschäft mit den USA. Jede Massnahme gegen die UBS hätte zu einer weiteren Destabilisierung der Bank führen können.

Trotzdem ist die GPK der Meinung, die EBK habe ihrer Aussage, dass sich keine Hinweise auf ein «aktives» Wissen von Marcel Rohner und Peter Kurer bezüglich der Verstösse gegen die QIA-Verpflichtungen ergeben habe, ein zu grosses Gewicht verliehen.

Künftig systematische Abklärung

Die GPK ist daher der Überzeugung, dass angesichts der grossen Tragweite dieser Affäre die Frage, wie viel die oberste Leitung der UBS von den QIA-Verletzungen der Bank wusste, durch die Finma auch ohne aktuelles Rechtsschutzinteresse vertieft abgeklärt werden sollte. Sollten sich in der Zukunft ähnliche Fälle ereignen, wäre die Gewährsfrage von Amtes wegen und systematisch zu klären.

Vor diesem Hintergrund fordert die GPK die Finma auf, angesichts der grossen Tragweite dieser Affäre die Frage, wie viel die oberste Leitung der UBS von den QIA-Verletzungen der Bank und ihrer Mitarbeiter wusste, vertieft abzuklären.

Der ganze Bericht der GPK unter diesem Link.

 

 

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