Die Scheidung eines russischen Oligarchen hat beim Zürcher Finanzunternehmen Leo Trust zu grossen Differenzen geführt, wie Recherchen von finews.ch zeigen. Der Fall beschäftigt ein Heer von Anwälten.

Das unscheinbare Finanzunternehmen Leo Trust Switzerland an der Zürcher Löwenstrasse ist Schauplatz eines erbitterten Streits, der nicht nur die Zürcher Staatsanwaltschaft beschäftigt hat, sondern auch hochkarätige Anwaltsteams in mehreren Ländern.

Die Fronten im Streit sind je nach Version unterschiedlich. Parteien sind Personen der Unternehmensführung sowie ein russischer Oligarch und seine Noch-Ehefrau. Die beiden stecken in einem mit allen Mitteln geführten und enorm kostspieligen Scheidungsverfahren.

Urkunde gefälscht?

Geklagt wird hüben wie drüben, diverse zivilrechtliche Verfahren wurden bereits geführt und Gerichte beschäftigt. Ein Hauptstreitpunkt ist in einer bei der Zürcher Staatsanwaltschaft Ende letzten März eingereichten Strafanzeige von zwei ehemaligen Organen von Leo Trust Service enthalten. Darin wird ein anderes Organ von Leo Trust der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung beschuldigt, wie finews.ch bei einem Einblick in die Strafanzeige feststellen konnte.

Je nach Sichtweise und Partei gestaltet sich der Fall als äusserst komplex – oder als simpler und misslungener Versuch eines Trustees, seinem Kunden, dem russischen Oligarchen Oleg Leonidovich Burlakov, einen Gefallen zu tun.

〈Anmerkung der Redaktion: Die Anzeige wegen angeblicher Urkundenfälschung und ungetreuer Geschäftsbesorgung ist mit Entscheid der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich vom 11. Februar 2022 rechtskräftig eingestellt worden〉

Im Dienste der Superreichen

Leo Trust ist in einem der verschwiegensten Metiers der Schweizer Finanzbranche tätig: Man bietet Treuhand- und Finanzdienstleistungen in den Bereichen Corporate Services, Structuring, Tax Planning, Wealth Planning und Family Office Services an.

Sprich: Superreiche Kunden übergeben ihre Vermögenswerte treuhänderisch in die Hände eines Trustees, der diese steuergünstig strukturiert und zu einem bestimmten Zweck – meistens für die Nachkommen der Kundschaft – verwaltet.

Es ist ein Geschäft, das im Zuge der Steuertransparenz die besten Zeiten hinter sich hat, in der Schweiz aber immer noch beispielsweise von Multi-Family-Offices angeboten und betrieben wird.

Scheidungskampf um Milliarden

Gemäss der Strafanzeige gegen einen Vertreter der Unternehmensführung soll dieser für Burlakov einen Darlehensvertrag über 1,35 Milliarden Franken gefälscht und zurückdatiert haben. Damit soll der Oligarch das Scheidungsverfahren gegen seine Frau zu seinen Gunsten beeinflusst und den Anschein erweckt haben wollen, dass sein Vermögen deutlich kleiner ist, als seine Frau annimmt. Über die laufende Scheidung ist bereits mehrfach berichtet worden, unter anderem, weil Burlakov Besitzer einer berühmten Jacht ist, die er verlieren könnte.

Burlakovs Frau wiederum soll weit über 1 Milliarde Dollar von seinen Konten abgezogen haben – was sie aber bestreitet: Sie habe ihr Vermögen rechtmässig von Herrn Burlakov erhalten. Doch offenbar ist sie über den Vermögensstand ihres Mannes nicht vollständig informiert. Sie hatte deswegen auf zivilrechtlichem Weg versucht, Dateneinsicht bei Leo Trust zu erlangen, was aber misslang.

Adresse existierte noch gar nicht

Die angebliche Fälschung des Darlehensvertrags bemerkte indessen eine Mitarbeiterin von Leo Trust im Verlaufe des vergangenen Jahres. finews.ch hatte Einsicht in diesen Vertrag. Die Adresse mit einer der entsprechenden Firmen in Panama existierte zum angegebenen Zeitpunkt offenbar noch gar nicht. Zudem haben beide Firmen, zwischen denen das Darlehen floss, vor wenigen Jahren noch Burlakov selber gehört, nun soll seit 2018 eine davon seinem bislang unbekannten Schwager gehören.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft gab zur Strafanzeige keinen Kommentar ab. Unbestätigten Informationen zufolge ermittelt sie nun aber gegen Unbekannt. Zudem sollen auch bei der Staatsanwaltschaft Zweifel bestehen, ob das betreffende panamaische Dokument eine Urkunde darstellt – die Anschuldigung der Urkundenfälschung würde somit in sich zusammenfallen.

Das Ergebnis beschäftigt ein Heer von Anwälten. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

 

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