An der GV der Credit Suisse wird ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter Aktionärsstimmen vertreten. Wie unabhängig ist Christoph Reinhardt?

Bis zum 17. April können Credit-Suisse-Aktionäre ihre Vollmachten oder Weisungen dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter schicken: Dr. Christoph Reinhardt, Rechtsanwalt, Postfach, 8070 Zürich. Sie könnten sie auch zu seinen Handen an Lenz & Stähelin Rechtsanwälte senden. Denn Reinhardt ist beim Marktführer der Schweizer Anwaltskanzleien tätig.

Lenz & Stähelin war auch der Arbeitsgeber von Urs Rohner, dem derzeitigen General Counsel und Chief Operating Officer der CS-Gruppe. Erst seit 2004 im Solde der Credit Suisse, wird Rohner nun zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen. Schafft er es, soll er vollamtlicher Vizepräsident werden. Dass Urs Rohner neuer CS-Vize wird, geschieht sicher nicht gegen den Willen des abtretenden Präsidenten Walter Kielholz. Man ist fast etwas unter sich. Rohners Kollege Reinhardt ist neben Ehepaar Kielholz der dritte Stiftungsrat der Walter Kielholz Foundation.

Rohner und Reinhardt aus dem gleichen Stall

Urs Rohner (Bild) ist ein altgedienter Lenz & Stähelin-Anwalt – von 1983 bis 1988 und 1990 bis 1999. Es ist wohl nicht auszuschliessen, dass Lenz & Stähelin regelmässig für die Credit Suisse tätig ist. Der Credit-Suisse-Chefjurist wird seine ehemaligen Kollegen nicht vernachlässigen (dürfen), wenn es darum geht, Mandate für seinen neuen Arbeitgeber zu vergeben.

Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter hat Christoph Reinhardt allerdings keinen Spielraum. Das Obligationenrecht schreibt ihm seinen Job klar vor: Hat der unabhängige Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zu angekündigten Anträgen erhalten, so folgt er den Anträgen der Verwaltung. Werden in der Generalversammlung nicht angekündigte Anträge gestellt, so übt er das Stimmrecht gemäss den Empfehlungen des Verwaltungsrats aus, sofern der Aktionär für diesen Fall nicht eine andere Weisung erteilt hat.

An Bedeutung gewinnt der Unabhängige dennoch. Wie eine Umfrage des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich 2002 ergab, wurden 20 Prozent der Stimmen an den GV von SMI-Gesellschaften von unabhängigen Stimmrechtsvertretern abgegeben. 62 Prozent der Unternehmen stellten eine steigende Tendenz fest. Umso mehr Gewicht käme deshalb auch dem Unabhängigkeitsstatus des Stimmrechtsvertreters zu.

 

 

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